Zukunftsräume Niedersachsen
Förderprogramm für zentrale Orte in ländlichen Regionen
Das Programm Zukunftsräume richtet sich an niedersächsische Klein- und Mittelstädte sowie Gemeinden und Samtgemeinden in ländlichen Räumen ab 10.000 Einwohnerinnen und Einwohnern, in denen ein Grund- oder Mittelzentrum festgelegt ist.
Diese Zentren übernehmen wichtige Versorgungsfunktionen für ihr Umland und fungieren als wesentliche Motoren der regionalen Entwicklung. Ziel des Programms ist die Initiierung stadtregionaler Kooperationen und die Stärkung der Ankerfunktion von Mittel- und Grundzentren für die sie umgebenden ländlichen Räume.
Was wird gefördert:
Projektförderung (Nr. 2.1 der Richtlinie)
Gefördert werden konkrete investive und nicht-investive Projekte zur Stärkung der Ankerfunktion von Grund- und Mittelzentren für die sie umgebenden ländlichen Räume. Die Projektlaufzeit beträgt maximal drei Jahre. Die Förderquote liegt bei 60 %, für Kommunen mit geringer Steuereinnahmekraft bis zu 90 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben, höchstens jedoch 300.000 Euro.
Geplanter Stichtag für 2024 ist der 30.08.2024. Zuwendungsanträge für die Projektförderung können nur gestellt werden, wenn die vorgeschaltete Interessenbekundung zur Programmaufnahme mindestens 4 Woche vor diesem Antragssichtag (d.h. bis zum 02.08.2024) beim Amt für regionale Landesentwicklung eingereicht wurde.
Beratung für die Ausarbeitung förderfähiger Projekte (Nr. 2.2 der Richtlinie)
Bei Bedarf können die Kommunen zusammen mit der Interessenbekundung auch unterstützende Beratungsleistungen für die Ausarbeitung förderfähiger Zukunftsraum-Projekte beantragen. Hierzu kann dann auf einen Pool von Expertinnen und Experten zurückgegriffen werden. Finanziert werden bis zu 6 Beratungstage mit je 1.200 Euro.
Die Förderung kann laufend beantragt werden, hier gibt es keinen Stichtag.
Eine Liste der Expertinnen und Experten finden Sie auf der Seite des Niedersächsischen Ministeriums für Bundes- und Europaangelegenheiten und Regionale Entwicklung.
Förderung von Personalausgaben zur Koordination und Abwicklung der eigenen kommunalen Aktivitäten im Bereich Innenstadt-/Zentrenförderung (Nr. 2.3 der Richtlinie)
Gefördert wird die Schaffung zusätzlicher Personalressourcen bei den Kommunen, um die eigenen kommunalen Aktivitäten im Bereich der Innenstadt- und/oder Zentrenförderung zu koordinieren, Projekte zu entwickeln, Fördermittel einzuwerben und Vorhaben strukturiert abzuwickeln. Weitere Informationen finden sie in der Anlage „Anforderung an FDG 2.3 Personal“.
Die Projektlaufzeit beträgt maximal zwei Jahre. Die Förderquote liegt bei 60 %, für Kommunen mit geringer Steuereinnahmekraft bis zu 90 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben von höchstens 200.000 Euro.
Die Förderung nach Nr. 2.3 der Richtlinie wird 2024 nicht angeboten.
Förderrichtlinie Zukunftsräume Niedersachsen
(PDF)
Formular Interessenbekundung Zukunftsräume.pdf
(PDF)
Artikel-Informationen
erstellt am:
21.08.2019
zuletzt aktualisiert am:
10.06.2024
Ansprechpartner/in:
Frau Bianca Suhr
Amt für regionale Landesentwicklung Weser-Ems
Theodor-Tantzen-Platz 8
26122 Oldenburg
Tel: 0441/9215-458
Fax: 0441/9215-9458