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Grenzüberschreitende Umweltverträglichkeitsprüfungen

Wesentliche Grundlage für die nationale Umsetzung der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) und der Strategischen Umweltprüfung (SUP) sind europäische Rechtvorschriften. Deutschland setzt diese Regelungen u.a. im Gesetz über die Umweltverträglichkeit um.

Zur besseren praktischen Handhabung der grenzüberschreitenden Beteiligung sind zwischen Deutschland und den Niederlanden konkrete Absprachen getroffen worden. Erstmals ist eine solche Absprache durch die „Gemeinsame Erklärung über die Zusammenarbeit bei der Durchführung grenzüberschreitender Umweltverträglichkeitsprüfungen im deutsch-niederländischen Grenzbereich zwischen dem Ministerium für Infrastruktur und Umwelt der Niederlande und dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit der Bundesrepublik Deutschland“ im Jahr 2005 erfolgt. Da diese gemeinsame Erklärung sich in der Praxis bewährt hat, wurde sie im Jahr 2013 fortgeschrieben und um Regelungen zur SUP ergänzt.

Das Amt für regionale Landesentwicklung Weser-Ems nimmt die Funktion der niedersächsischen Anlaufstelle im Rahmen der grenzüberschreitenden Umweltprüfungen wahr. Bei UVP- bzw. SUP-pflichtigen Vorhaben in den Niederlanden berät und unterstützt das Amt für regionale Landesentwicklung Weser-Ems die zuständigen niederländischen Stellen bei der Beteiligung von deutschen Behörden, Kommunen und der Öffentlichkeit.

Kugeln vor einer Müllhalde Bildrechte: grafolux & eye-server

Artikel-Informationen

Ansprechpartner/in:
Frau Maria Gerling

Amt für regionale Landesentwicklung Weser-Ems
Theodor-Tantzen-Platz 8
26122 Oldenburg
Tel: 0441/9215-472
Fax: 0441/9215-9472

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