Raumverträglichkeitsprüfung / Raumordnungsverfahren
Ein zentrales Instrument zur Abstimmung raumbedeutsamer Planungen ist die Raumverträglichkeitsprüfung, in der Vergangenheit als „Raumordnungsverfahren“ bezeichnet. Eine Raumverträglichkeitsprüfung wird im Regelfall von der unteren Landesplanungsbehörde für Vorhaben durchgeführt, die raumbedeutsam sind und überörtliche Bedeutung haben. Dies können z. B. die Errichtung von Bundesfernstraßen, Schienenstrecken oder Einkaufszentren sein. Bei Vorhaben von übergeordneter Bedeutung kann das Amt für regionale Landesentwicklung die Durchführung an sich ziehen. In einer Raumverträglichkeitsprüfung wird überprüft, ob und wie ein Vorhaben mit den Vorgaben der Raumordnung im Landes-Raumordnungsprogramm und in den Regionalen Raumordnungsprogrammen vereinbar ist. Weiterhin erfolgt eine Abstimmung mit anderen raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen, eine Prüfung der ernsthaft in Betracht kommenden Standort- oder Trassenalternativen sowie eine überschlägige Prüfung der Umweltauswirkungen.
Hier finden Sie Informationen und Unterlagen zu Raumverträglichkeitsprüfungen, für die eine Erforderlichkeit kürzlich geprüft wurde oder derzeit geprüft wird, die sich in Vorbereitung befinden, die derzeit durchgeführt werden oder die kürzlich abgeschlossen wurden. mehr
Hier finden Sie Informationen und Unterlagen zu Vorhaben, für die die Erforderlichkeit einer Raumverträglichkeitsprüfung geprüft, aber nicht festgestellt wurde sowie zu abgeschlossenen Raumverträglichkeitsprüfungen. mehr
Hier finden Sie Informationen und Unterlagen zu Vorhaben, für die vor längerer Zeit die Erforderlichkeit geprüft, aber nicht festgestellt wurde oder Raumordnungsverfahren die vorbereitet wurden, für die aber keine Antragsunterlagen vorgelegt wurden oder abgeschlossene Raumordnungsverfahren. mehr