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Bau der Wasserstoffleitung Nordsee-Ruhr-Link der Open Grid Europe GmbH

Die Open Grid Europe GmbH (Vorhabenträgerin) plant mit dem Projekt „Nordsee-Ruhr-Link“ die Errichtung und den Betrieb einer Wasserstoffleitung. Diese soll vom Einspeisepunkt Wilhelmshaven bis nach Emden und weiter nach Wettringen (Kreis Steinfurt, Nordrhein-Westfalen) verlaufen.

Das Vorhaben soll Teil des geplanten Wasserstoff-Kernnetzes werden, dessen Fertigstellung bis 2037 vorgesehen ist.

Für den ersten Abschnitt bis Bunde (Gemeinde Bunde, Landkreis Leer) mit einem Abzweig nach Emden und in die Krummhörn hat die Open Grid Europe GmbH am 17.5.2024 den Verzicht auf eine Raumverträglichkeitsprüfung nach § 15 Absatz 4 Raumordnungsgesetz (ROG) angezeigt. Dieses Teilstück des Nordsee-Ruhr-Links soll die folgenden Punkte des Wasserstoff-Kernnetzes miteinander verbinden:

- Einspeisepunkt in Wilhelmshaven

- Hybrider Energiepark Sande (Gemeinde Sande, Landkreis Friesland)

- Geplanter Wasserstoffkavernenspeicher in Etzel (Gemeinde Friedeburg, Landkreis Wittmund)

- Geplante Elektrolyseure in Emden (Rysumer Nacken)

- Geplanter Wasserstoffkavernenspeicher in Krummhörn (Gemeinde Krummhörn, Landkreis Aurich)

- Ausspeisepunkt in Bunde (Gemeinde Bunde, Landkreis Leer)

Das Amt für regionale Landesentwicklung Weser-Ems informierte die unteren Landesplanungsbehörden der betroffenen Landkreise/kreisfreien Städte über die Planungen und gab diesen die Möglichkeit, sich zur Erforderlichkeit einer Raumverträglichkeitsprüfung zu äußern.

Die Landesplanungsbehörde soll laut § 15 Absatz 4 Satz 4 ROG eine Raumverträglichkeitsprüfung einleiten, wenn sie befürchtet, dass die Planung im Hinblick auf die Übereinstimmung mit den Erfordernissen der Raumordnung und die Abstimmung mit anderen raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen zu raumbedeutsamen Konflikten führen wird.

Nunmehr bestätigte das Amt für regionale Landesentwicklung Weser-Ems, dass für den Abschnitt von Wilhelmshaven über Emden bis Bunde keine Raumverträglichkeitsprüfung erforderlich ist. Nach Einschätzung des ArL sind durch das Vorhaben keine raumbedeutsamen Konflikte mit den Erfordernissen der Raumordnung oder anderen raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen zu erwarten. Dies liegt unter anderem daran, dass der anvisierte Trassenkorridor überwiegend in Bündelung zu bestehender linearer Infrastruktur wie anderen Gasleitungen oder Fernstraßen angelegt ist. Dadurch fällt die Betroffenheit bislang unbelasteter Räume gering aus. Der geplante Trassenkorridor ist aus der anliegenden Karte ersichtlich.

Für das Planfeststellungsverfahren, in dem der konkrete Trassenverlauf festgelegt wird, ist das Niedersächsische Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) zuständig.

Artikel-Informationen

Ansprechpartner/in:
Herr Christian Behrens

Amt für regionale Landesentwicklung Weser-Ems
Theodor-Tantzen-Platz 8
26122 Oldenburg
Tel: 0441/9215-460

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