Niedersachsen klar Logo

Stiftungswesen

Stiftungswesen

Privates Vermögen als Stiftung zum Wohle der Allgemeinheit anzulegen, hat in Niedersachsen Tradition. Die Regierungsvertretungen unterstützen Stifter mit Rat und Tat, erkennen die Rechtsfähigkeit einer Stiftung an und stellen im Rahmen der Stiftungsaufsicht sicher, dass der Wille der oder des Stiftenden eingehalten wird

Transparenzregister - Meldepflicht beachten!

Alle als rechtsfähig anerkannten Stiftungen müssen sich seit 2017 in das Transparenzregister eintragen.

Weitere Informationen finden Sie hier:

Artikel-Informationen

Ansprechpartner/in:
Herr Hergen Brengelmann

Amt für regionale Landesentwicklung Weser-Ems
Theodor-Tantzen-Platz 8
26122 Oldenburg
Tel: 0441/9215-466
Fax: 0441/9215-9466

zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln