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Gesetz zur Vereinheitlichung des Stiftungsrechts wurde im Bundesgesetzblatt veröffentlicht

Inkrafttreten erst am 1. Juli 2023 - von Antragstellung auf Grundlage des neuen Stiftungsrechtes absehen


In einer seiner letzten Sitzungen hat der Deutsche Bundestag das Gesetz zur Vereinheitlichung des Stiftungsrechts verabschiedet. Es wurde am 16.07.2021 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Die Vorschriften treten erst am 1. Juli 2023 in Kraft. Das Stiftungsregistergesetz ist ab dem 1. Januar 2026 anzuwenden.

Bis zum Inkrafttreten der beiden Gesetze gelten die bisherigen Regelungen fort. Bis zum 1.Juli 2023 wird auch das Niedersächsische Stiftungsgesetz (NStiftG) angepasst werden.

Vor dem Hintergrund bitte ich von Anfragen und vor allem Anträgen auf Genehmigung von Satzungsänderungen auf Grundlage des neuen Stiftungsrechtes abzusehen. Etwaige Genehmigungsanträge müssten ggf. vor dem Hintergrund der geltenden Rechtslage abgelehnt werden und würden einen vermeidbaren Verwaltungsaufwand erzeugen.






Artikel-Informationen

erstellt am:
09.09.2021
zuletzt aktualisiert am:
22.09.2021

Ansprechpartner/in:
Herr Olaf Klaukien

Amt für regionale Landesentwicklung Weser-Ems
Theodor-Tantzen-Platz 8
26121 Oldenburg
Tel: 0441/9215-467
Fax: 0441/9215-9467

www.arl-we.niedersachsen.de

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