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Stiftungen

Privates Vermögen als Stiftung zum Wohle der Allgemeinheit anzulegen, hat in Niedersachsen Tradition. Die Ämter für regionale Landesentwicklung unterstützen Stifter mit Rat und Tat, erkennen die Rechtsfähigkeit einer Stiftung an und stellen im Rahmen der Stiftungsaufsicht sicher, dass der Wille der oder des Stiftenden eingehalten wird.
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Derzeit verlängerte Bearbeitungszeiten bei der Stiftungsbehörde - Hinweise zur Ausstellung von Vertretungsbescheinigungen beachten!

Bitte reichen Sie Anträge auf Ausstellung einer Vertretungsbescheinigung unter Berücksichtigung einer einwöchigen Bearbeitungszeit bei der Stiftungsbehörde ein. Anderenfalls kann eine Ausstellung zu einem gewünschten Termin nicht garantiert werden. Bitte beachten Sie auch die weiteren Hinweise. mehr

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Hinweise zum Gesetz zur Vereinheitlichung des Stiftungsrechts

Das Gesetz zur Vereinheitlichung des Stiftungsrechts wurde am 16.07.2021 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Die wesentlichen Vorschriften treten erst am 01.07.2023 in Kraft. Antragstellungen auf Grund des Gesetzes sind noch nicht möglich. mehr

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800. Stiftung als rechtsfähig anerkannt – Landesbeauftragter Sickelmann überreichte Vorstand der Elsflether Stiftung Pferdefreunde Sandfeld 8 Urkunde

Das ArL Weser-Ems hat die 800. Stiftung als rechtsfähig anerkannt. Der Landesbeauftragte für regionale Landesentwicklung Weser-Ems Franz-Josef Sickelmann überreichte am heutigen Montag dem Vorstand der Stiftung Pferdefreunde Sandfeld 8 die Urkunde über die Anerkennung der Rechtsfähigkeit. mehr

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Hinweis an alle Stiftungen in Niedersachsen - Anschreiben wegen eines Europäischen Stiftungsverzeichnisses

Derzeit verschickt die BV Wockel & Co. GmbH aus Potsdam Schreiben an Stiftungen, mit welchem kostenpflichtige Dienstleistungen angeboten werden. Bitte beachen Sie dazu die Hinweise der Niedersächsischen Stiftungsaufsichten. mehr

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Stiftungen - Allgemeine Informationen

Stiftungen zum Wohle der Allgemeinheit sind mehr denn je unverzichtbare Partner des Staates bei der Bewältigung diverser Aufgaben im kulturellen, wissenschaftlichen, ökologischen und sozialen Bereich. Stiftungen gestalten die Zukunft und sind ein wichtiger Ausdruck bürgerschaftlichen Engagements mehr

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Gründung einer Stiftung

Was ist eine rechtsfähige Stiftung? Wer kann stiften? Wie wird gestiftet? Warum gibt es die Stiftungsaufsicht? Hier finden Sie Antworten. mehr

Zuständigkeiten und Erreichbarkeiten in der Stiftungsbehörde

Die Kollegen sind wie folgt zu erreichen:
Herr Brengelmann: 0441/9215-466 (alle Gebietskörperschaften außer Stadt Delmenhorst, Landkreise Oldenburg und Wesermarsch)
Herr Mittag: 0441/9215-468 (Stadt Delmenhorst, Landkreise Oldenburg und Wesermarsch)

Stiftungsverzeichnis des Amtes für regionale Landesentwicklung Weser-Ems

Stiftungsverzeichnis Stand 12.11.2024

  Stiftungsverzeichnis Stand 12.11.2024
(PDF, 1,21 MB)

Transparenzregister - Meldepflicht beachten!

Alle als rechtsfähig anerkannten Stiftungen müssen sich seit 2017 in das Transparenzregister eintragen.

Weitere Informationen finden Sie hier:

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