Vortrag Frau Dr. Burgdorf vom Niedersächsischen Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz zur Bund-Länder-Verwaltungsvereinbarung Städtebauförderung für das Programmjahr 2020
Neue Programmstruktur in der Städtebauförderung ab 2020
Informationsveranstaltung in Oldenburg mit rund 150 Teilnehmern
In der Städtebauförderung wird es 2020 zu Änderungen kommen. Das Bund-Länder-Förderinstrument, das Kommunen bei der Stadtentwicklung unterstützen soll, wurde neu strukturiert. Um die Städte und Gemeinden der Region über die bevorstehenden Änderungen zu informieren, hatte das Amt für regionale Landesentwicklung (ArL) Weser-Ems am Donnerstag (09.01.2020) in das ehemalige Landtagsgebäude in Oldenburg eingeladen.
Die bisherigen sechs Städtebauförderungsprogramme werden überführt in drei neue Programme. Ziel ist neben einer inhaltlichen Weiterentwicklung auch eine Entbürokratisierung und eine Flexibilisierung.
Neben den Fördervoraussetzungen der Gebietsausweisung und der Erstellung eines integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzeptes werden künftig Maßnahmen des Klimaschutzes bzw. zur Anpassung an den Klimawandel, insbesondere durch Verbesserung der grünen Infrastruktur, als weitere zwingende Fördervoraussetzung erforderlich sein.
„Die Städtebauförderung trägt dazu bei, dass unsere Region als Wohn- und Lebensraum attraktiv bleibt“, betonte Herr Sickelmann. „Das gilt sowohl für unsere größeren Städte aber auch für unsere Kleinstädte und eher ländlichen Gemeinden. Gerade in Zeiten des Fachkräftemangels und eines auch in manchen Orten in Weser-Ems zu verzeichnenden Bevölkerungsrückgangs ist es von besonderer Bedeutung, unsere Kommunen auch mit Hilfe der Städtebauförderung als Standorte im Wettbewerb attraktiv zu halten und zu entwickeln.“
2020 werden den Ländern Bundesfinanzhilfen in Höhe von 790 Mio. € zur Verfügung gestellt. Das Programmvolumen in Niedersachsen umfasst rund 122 Mio. €. Im Bezirk Weser-Ems gibt es zurzeit 89 laufende Gesamtmaßnahmen, landesweit sind es 271 städtebauliche Erneuerungsvorhaben.
Der Vortrag von Frau Dr. Burgdorf, Referatsleiterin "Recht und Förderung des Städtebaus“ im MU, zur Bund-Länder-Verwaltungsvereinbarung Städtebauförderung für das Programmjahr 2020 und der neuen Programmstruktur kann hier heruntergeladen werden
Impressionen
Ansprechpartner:
Kerstin van Dyk, Tel. 0441/799-2320, E-Mail. kerstin.vandyk@arl-we.niedersachsen.de
Klaus Meier, Tel. 0441/799-2387, E-Mail. klaus.meier@arl-we.niedersachsen.de