Vereinfachte Flurbereinigung Moorweg
Landkreis Wittmund
Verfahrensname
Moorweg
Verfahrensart
§ 86 FlurbG – Vereinfachte Flurbereinigung
Verfahrensnummer
4 01 2781
Landkreis
Wittmund
Teilnehmerzahl
378
Größe des Flurbereinigungsgebietes
1532 ha
Schwerpunktziele |
Das Flurbereinigungsverfahren Moorweg befindet sich im Bereich der Gemeinde Moorweg südlich
der Stadt Esens und umfasst große Teile des Gemeindegebietes. Starke Besitzzersplitterung und schlechte Erschließungsverhältnisse zeichnen den Bereich aus.
Zur Stärkung der Wirtschaftskraft der landwirtschaftlichen Betriebe soll die Besitzzersplitterung durch
Neueinteilung des Grundbesitzes nach neuzeitlichen betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten
minimiert werden und - sofern die örtlichen Gegebenheiten es erlauben - verbessert werden.
Zur Reduzierung des Arbeitszeitbedarfs und zur Senkung der Betriebskosten soll mit dem Verfahren
ein anforderungsgerechtes ländliches Wegenetz realisiert werden. So sollen vor allem die Traglasten
an die Anforderungen der modernen landwirtschaftlichen Nutzung mit großen landwirtschaftlichen
Maschinen angepasst werden. Gleichzeitig können die Wege für Erholungssuchende genutzt werden.
Dies dient vor allem der Aufwertung des Fahrradtourismus im küstennahen Raum.
Außerdem soll durch die Bodenordnung die gemeindlichen Planungen unterstützt, die Belange
des Naturschutzes und der Landschaftspflege berücksichtigt, sowie die Erholungsfunktion gefördert
werden.
Nebenziele |
Darüber hinaus werden mit dem Flurbereinigungsverfahren ökologische Zielsetzungen verfolgt. Mit
Unterstützung des Bodenmanagements der Flurbereinigung sollen diese konkurrierende
Nutzungsansprüche insbesondere zwischen Landwirtschaft und Natur- /Landschaftsschutz entflochten
werden.
Umgesetzt werden sollen verschiedene landschaftsgestaltende Anlagen (freiwillige
Gestaltungsmaßnahmen), insbesondere zum Thema Artenschutz sowie Biotopschutz und
Biotopverbund ermöglicht werden.
Zur Sicherung der besonderen Landschaftsqualitäten im Moor- und Niederungsbereich im Norden des
Verfahrensgebietes mit dem Naturschutzgebiet „Ochsenweide“, aber auch den im Umfeld zu
entwickelnden, offenen Grünlandflächen sowie ergänzenden Moorbiotope etc. ergibt sich ein
vielfältiges landschaftsökologisches Entwicklungspotenzial. Als konkrete Maßnahmen sollen die im
Bereich des Naturschutzgebietes Ochsenweide im Privateigentum stehenden Flurstücke durch
Tausche in öffentliches Eigentum überführt werden, um vorhandene Landnutzungskonflikte
aufzulösen und gleichzeitig eine großflächige Gestaltung dieses Naturschutzgebietes zu ermöglichen.
Auch innerhalb des übrigen Verfahrensgebietes ergeben sich Möglichkeiten und Erfordernisse zur
Umsetzung von Maßnahmen wie Gewässerrandstreifen, Sicherung von morphologischen
Besonderheiten der Pingo-Ruinen bis zu Anlage von Obstwiesen etc. Insgesamt fördern diese
Maßnahmen auch den Erhalt und die Entwicklung der besonderen landschaftlichen Eigenart und
Schönheit der Landschaft und der damit verbundenen Erholungseignung in der Gemeinde Moorweg.
Verfahrensablauf
Verfahrensschritt |
Datum/Jahr |
Anordnung der Flurbereinigung |
14.06.2022 |
Feststellung der Wertermittlungsergebnisse |
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Planfeststellung/ Genehmigung des Planes über die |
18.01.2023 |
vorläufige Besitzeinweisung |
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Vorlage des Flurbereinigungsplanes |
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(vorzeitige) Ausführungsanordnung |
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Berichtigung des Liegenschaftskatasters |
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Grundbuchberichtigung |
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Schlussfeststellung |
Gebietskarte
Artikel-Informationen
Ansprechpartner/in:
Herr Josef Baalmann
Amt für regionale Landesentwicklung Weser-Ems
Aurich
Projektleiter
Oldersumer Straße 48
26603 Aurich
Tel: +49 4941 176-242
Fax: +49 4941 176-288