Vereinfachte Flurbereinigung Stollhammerwisch West
Landkreis Wesermarsch
Verfahrensname
Stollhammerwisch West
Verfahrensart
§ 86 FlurbG – Vereinfachte Flurbereinigung
Verfahrensnummer
2774
Teilnehmerzahl
83
Größe des Flurbereinigungsgebietes
491 ha
Die Lebens-, Produktions- und Arbeitsbedingungen in der Landwirtschaft sollen durch agrarstrukturverbessernde Maßnahmen optimiert werden. Die innere Erschließung des Verfahrensgebietes ist durch die vorhandenen Gemeindestraßen und ländlichen Wege in Nord-Süd-Richtung gegeben. Ein Großteil der Wege weist erhebliche Schäden auf und ist für die heute in der Landwirtschaft üblichen Achslasten nicht mehr ausreichend tragfähig. Außerdem sind die Wegekörper zu schmal und ermöglichen in den derzeitigen Eigentumsgrenzen keine ausreichend breiten Befestigungen. Mit den geplanten Wegebaumaßnahmen sollen die Voraussetzungen für eine langfristige Aufrechterhaltung der Nutzung der landwirtschaftlichen Flächen geschaffen werden. Der landwirtschaftliche Grundbesitz ist in Teilbereichen durch Streulagen gekennzeichnet. Es wird daher auch angestrebt, die landwirtschaftlichen Flächen in einem möglichst großen Umfang zusammenzulegen, um eine rationellere Bewirtschaftung zu ermöglichen.
Die ertüchtigten Wege stellen auch eine Aufwertung der Infrastruktur für Zwecke der Naherholung und den Tourismus dar.
Soweit sich im Verfahrensgebiet Gestaltungsmaßnahmen mit ökologischer Zielsetzung ergeben sollten, kann die Umsetzung mit dem Flächenmanagement der Flurbereinigung unterstützt werden.
Das Verfahrensgebiet ist Teil des EU-Vogelschutzgebietes V 65. Das Flächenmanagement der Flurbereinigung kann auch eingesetzt werden, um Maßnahmen Dritter zur Sicherung und Weiterentwicklung eines günstigen Erhaltungszustandes der wertgebenden Arten und ihrer Lebensräume zu ermöglichen und die damit zusammenhängenden Landnutzungskonflikte aufzulösen.
Durch den integralen Ansatz des Flurbereinigungsverfahrens kann außerdem den nachteiligen Auswirkungen des Strukturwandels im ländlichen Raum wirkungsvoll für die Zukunft begegnet werden.Verfahrensschritt | Datum/Jahr |
Anordnung der Flurbereinigung | 04.05.2022 |
Feststellung der Wertermittlungsergebnisse | 13.11.2024 |
Planfeststellung/ Genehmigung des Planes über die gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen |
17.01.2023 |
vorläufige Besitzeinweisung | |
Vorlage des Flurbereinigungsplanes | |
(vorzeitige) Ausführungsanordnung | |
Berichtigung des Liegenschaftskatasters | |
Grundbuchberichtigung | |
Schlussfeststellung |
Gebietskarte
Feststellung der Wertermittlungsergebnisse gem. § 32 FlurbG
Artikel-Informationen
Ansprechpartner/in:
Frau Hanna Schramm
Amt für regionale Landesentwicklung Weser-Ems
Projektleiterin
Markt 15/16
26122 Oldenburg
Tel: 0441 9215-109