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Vereinfachte Flurbereinigung Sillens-Isens

Landkreis Wesermarsch


Verfahrensname

Sillens-Isens

Verfahrensart

§ 86 FlurbG – Vereinfachte Flurbereinigung

Verfahrensnummer

2805

Landkreis

Wesermarsch

Teilnehmerzahl

117

Größe des Flurbereinigungsgebietes

853 ha

Flurbereinigung Sillens-Isens   Bildrechte: ArL Weser-Ems

Schwerpunktziele

Die Lebens-, Produktions- und Arbeitsbedingungen in der Landwirtschaft sollen durch agrarstrukturverbessernde Maßnahmen optimiert werden. Die innere Erschließung des Verfahrensgebietes ist durch die vorhandenen Gemeindestraßen und ländlichen Wege überwiegend in Nord-Süd-Richtung gegeben. Ein Großteil der Wege weist erhebliche Schäden auf und ist für die heute in der Landwirtschaft üblichen Achslasten nicht mehr ausreichend tragfähig. Außerdem sind die Wegekörper zu schmal und ermöglichen in den derzeitigen Eigentumsgrenzen keine ausreichend breiten Befestigungen. Mit den geplanten Wegebaumaßnahmen sollen die Voraussetzungen für eine langfristige Aufrechterhaltung der Nutzung der landwirtschaftlichen Flächen geschaffen werden. Der landwirtschaftliche Grundbesitz ist in Teilbereichen durch Streulagen gekennzeichnet. Es wird daher auch angestrebt, die landwirtschaftlichen Flächen in einem möglichst großen Umfang zusammenzulegen, um eine rationellere Bewirtschaftung zu ermöglichen.

Durch das EU-Vogelschutzgebietes V 65 bestehen im Verfahrensgebiet unterschiedliche Nutzungsansprüche an landwirtschaftliche Flächen. Im Rahmen der Neuordnung von Grund und Boden sollen die unterschiedlichen Nutzungsansprüche sozialverträglich entflechtet werden. Insbesondere sollen Maßnahmen Dritter zur Sicherung und Weiterentwicklung eines günstigen Erhaltungszustandes der wertgebenden Arten und ihrer Lebensräume durch ein vorausschauendes Bodenmanagement ermöglicht werden und der entstehende Landnutzungskonflikt im Interesse der Grundeigentümer gelöst werden.

Nebenziele

Die ertüchtigten Wege stellen auch eine Aufwertung der Infrastruktur für Zwecke der Naherholung und den Tourismus dar.

Soweit sich im Verfahrensgebiet Gestaltungsmaßnahmen mit ökologischer Zielsetzung ergeben sollten, kann die Umsetzung mit dem Flächenmanagement der Flurbereinigung unterstützt werden.

Weiterhin ist es Ziel des Verfahrens durch die Bodenordnung gemeindliche Planungen zu unterstützen.

Durch den integralen Ansatz des Flurbereinigungsverfahrens kann außerdem den nachteiligen Auswirkungen des Strukturwandels im ländlichen Raum wirkungsvoll für die Zukunft begegnet werden.

Verfahrensablauf

Verfahrensschritt Datum/Jahr
Anordnung der Flurbereinigung 07.07.2023
Feststellung der Wertermittlungsergebnisse
Planfeststellung/ Genehmigung des Planes über die
gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen
10.05.2024
vorläufige Besitzeinweisung
Vorlage des Flurbereinigungsplanes
(vorzeitige) Ausführungsanordnung
Berichtigung des Liegenschaftskatasters
Grundbuchberichtigung
Schlussfeststellung

Gebietskarte   Bildrechte: ArL Weser-Ems

Gebietskarte

Artikel-Informationen

Ansprechpartner/in:
Frau Hanna Schramm

Amt für regionale Landesentwicklung Weser-Ems
Projektleiterin
Markt 15/16
26122 Oldenburg
Tel: 0441 9215-109

www.arl-we.niedersachsen.de

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