Vereinfachte Flurbereinigung Boving-Widders
Landkreis Wesermarsch
Verfahrensname
Boving-Widders
Verfahrensart
§ 86 FlurbG – Vereinfachte Flurbereinigung
Verfahrensnummer
2806
Landkreis
Wesermarsch
Teilnehmerzahl
84
Größe des Flurbereinigungsgebietes
578 ha
Schwerpunktziele
Mit dem vereinfachten Flurbereinigungsverfahren in Boving-Widders sollen die Lebens-, Produktions- und Arbeitsbedingungen in der Landwirtschaft durch agrarstrukturelle Verbesserungsmaßnahmen optimiert werden. Die Erschließung des Verfahrensgebietes erfolgt hauptsächlich durch die vorhandenen Gemeindestraßen und ländlichen Wege in Nord-Süd-Richtung. Ein Großteil dieser Wege ist stark beschädigt und kann die heute üblichen landwirtschaftlichen Achslasten nicht mehr tragen. Zudem sind die Wege zu schmal und lassen innerhalb der aktuellen Eigentumsgrenzen keine ausreichenden Befestigungen zu. Die geplanten Wegebauarbeiten sollen die Voraussetzungen für eine langfristige Nutzung der landwirtschaftlichen Flächen sichern und erfordern ein adäquates Flächenmanagement.
Die landwirtschaftlichen Besitzverhältnisse sind teilweise durch Streulagen geprägt. Daher wird auch eine Zusammenlegung der landwirtschaftlichen Flächen angestrebt, um eine effizientere Bewirtschaftung zu ermöglichen. Gleichzeitig sollen die sanierten Wege auch die Infrastruktur für Naherholung und Tourismus verbessern.
Zusätzlich verfolgt das Flurbereinigungsverfahren ökologische Ziele. Mit Unterstützung des Bodenmanagements der Flurbereinigung sollen verschiedene landschaftsgestaltende Maßnahmen, insbesondere im Bereich Artenschutz sowie Biotopschutz und Biotopverbund, realisiert werden.
Im Verfahrensgebiet bestehen aufgrund des EU-Vogelschutzgebietes V 65 unterschiedliche Nutzungsansprüche an die landwirtschaftlichen Flächen. Durch die Neuordnung von Grund und Boden sollen diese Ansprüche und die damit einhergehenden Landnutzungskonflikte sozialverträglich entflechtet werden. Dies ermöglicht Maßnahmen Dritter zur Sicherung und Weiterentwicklung eines günstigen Erhaltungszustandes der wertgebenden Arten und ihrer Lebensräume durch vorausschauendes Bodenmanagement. Damit werden diese Landnutzungskonflikte im Interesse der Grundeigentümer gelöst.
Nebenziele
Die ertüchtigten Wege stellen weiterhin eine Aufwertung der Infrastruktur für Zwecke der Naherholung sowie den Tourismus dar.
Zudem können im Zuge des Verfahrens gemeindliche Planungen durch die Bodenordnung unterstützt werden.
Durch den integralen Ansatz des Flurbereinigungsverfahrens kann den nachteiligen Auswirkungen des Strukturwandels im ländlichen Raum wirkungsvoll für die Zukunft begegnet werden.
Verfahrensschritt | Datum/Jahr |
Anordnung der Flurbereinigung | 29.05.2024 |
Feststellung der Wertermittlungsergebnisse | |
Planfeststellung/ Genehmigung des Planes über die gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen |
|
vorläufige Besitzeinweisung | |
Vorlage des Flurbereinigungsplanes | |
(vorzeitige) Ausführungsanordnung | |
Berichtigung des Liegenschaftskatasters | |
Grundbuchberichtigung | |
Schlussfeststellung |
Gebietskarte
Wahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft
Artikel-Informationen
Ansprechpartner/in:
Frau Hanna Schramm
Amt für regionale Landesentwicklung Weser-Ems
Projektleiterin
Markt 15/16
26122 Oldenburg
Tel: 0441 9215-109