Unternehmensflurbereinigung A20 - Frieschenmoor
Landkreis Wesermarsch
Verfahrensname
A20 - Frieschenmoor
Verfahrensart
§ 87 FlurbG – Unternehmensflurbereinigung
Verfahrensnummer
2581
Teilnehmerzahl
213
Größe des Flurbereinigungsgebietes
1.868 ha
Schwerpunktziele
Die durch den Bau der Bundesautobahn A20 (Küstenautobahn) entstehenden agrarstrukturellen Schäden, die durch die Durchschneidung intensiv landwirtschaftlich genutzter Flächen auf 7,5 km entstehen, sollen vermieden bzw. minimiert werden. So soll der Flächenbedarf für Trasse, Nebenanlagen und naturschutzfachliche Kompensation von 403 ha aufgebracht bzw. in entsprechender Lage ausgewiesen werden. Teilnehmer mit Flächen in der Trasse sollen unter Einbeziehung unwirtschaftlichen Restflächen durch geeignete Flächentausche und Arrondierungen so zusammengelegt werden, dass keine schwerwiegenden Nachteile verbleiben und die Erreichbarkeit der Flächen gewährleistet bleibt.
Verfahrensablauf | |
Verfahrensschritt | Datum/Jahr |
Anordnung der Flurbereinigung | 30.10.2018 |
Feststellung der Wertermittlungsergebnisse | |
Planfeststellung / Genehmigung des Planes über die gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen | |
vorläufige Besitzeinweisung | |
Vorlage des Flurbereinigungsplanes | |
(vorzeitige) Ausführungsanordnung | |
Berichtigung des Liegenschaftskatasters | |
Grundbuchberichtigung | |
Schlussfeststellung |
Gebietskarte
Aktuelles / Dokumente
Artikel-Informationen
Ansprechpartner/in:
Herr Marco Eilers
Amt für regionale Landesentwicklung Weser-Ems
Projektleiter
Markt 15/16
26122 Oldenburg
Tel: 0441 9215-262