Vereinfachte Flurbereinigung Bippen-Restrup, Teilgebiet I
Landkreis Osnabrück
Verfahrensname
Bippen-Restrup, Teilgebiet I
Verfahrensart
§ 86 FlurbG – Vereinfachte Flurbereinigung
Verfahrensnummer
2617
Teilnehmerzahl
43
Größe des Flurbereinigungsgebietes
28 ha
Schwerpunktziele
Flächenzusammenlegung im Waldgebiet:
In dem unmittelbar zum Gebiet Bippen-Restrup benachbarten Waldgebiet Berger Tannen (Flur 8 der Gemarkung Berge) hat im Sommer 2011 ein außergewöhnliches Hagelniederschlagsereignis zu einer fast flächendeckenden Schädigung des Kiefernbestandes geführt. Die Bestände wurden deshalb abgetrieben und die Erlöse mit den Eigentümern abgerechnet. Anschließend wurde die günstige Gelegenheit genutzt, unwirtschaftliche Besitzzersplitterung aufzulösen und Flächen zusammen zu legen, ohne aufstehende Holzwerte berücksichtigen zu müssen. Einige der betroffene Eigentümer haben die ihre Fläche an andere Waldbesitzer gegen eine angemessene Geldabfindung abgegeben. Inzwischen wurde unter Betreuung der Landwirtschaftskammer Niedersachsen eine standortangemessene Neuaufforstung durchgeführt.
Das Kataster und das Grundbuch sind inzwischen berechtigt. Die Schlussfeststellung erfolgt zusammen mit dem benachbarten Hauptverfahren Bippen-Restrup.
Verfahrensablauf
Verfahrensschritt |
Datum/Jahr |
Anordnung der Flurbereinigung |
14.09.2012 |
Feststellung der Wertermittlungsergebnisse |
15.10.2013 |
Planfeststellung/ Genehmigung des Planes über die gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen |
- |
vorläufige Besitzeinweisung |
03.06.2013 |
Vorlage des Flurbereinigungsplanes |
15.10.2013 |
(vorzeitige) Ausführungsanordnung |
09.12.2013 |
Berichtigung des Liegenschaftskatasters |
20.02.2014 |
Grundbuchberichtigung |
10.07.2014 |
Schlussfeststellung |
27.09.2023 |
Gebietskarte
Artikel-Informationen
Ansprechpartner/in:
Frau Dr. Andrea Heiker
Geschäftsstelle Osnabrück
Mercatorstraße 8
49080 Osnabrück
Tel: +49 541 503-457
Fax: +49 541 503-411