Vereinfachte Flurbereinigung Ankum-Nord
Landkreis Osnabrück
Verfahrensname
Ankum-Nord
Verfahrensart
§ 86 FlurbG – Vereinfachte Flurbereinigung
Verfahrensnummer
2506
Teilnehmerzahl
356
Größe des Flurbereinigungsgebietes
2.283 ha
Schwerpunktziele
Das Flurbereinigungsverfahren Ankum-Nord wurde 2014 eingeleitet. Im Rahmen des Verfahrens sollen folgende Schwerpunktziele erreicht werden:
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Wegebau
Im Rahmen der Flurbereinigung soll ein leistungsfähiges Wirtschaftswegenetz zur Erschließung der Betriebsstätten und landwirtschaftlichen Nutzflächen geschaffen werden. Nicht mehr benötigte Wege sollen rekultiviert werden.
Bisher wurden insgesamt auf einer Gesamtlänge von 22 Kilometern Wege mit einem Kostenvolumen von 2,7 Mio. Euro neu gebaut. Der Ausbau fand überwiegend auf bereits existierenden Wegetrassen statt. Es erfolgte ein grundlegender Neuaufbau des Wegekörpers, so dass die Tragfähigkeit der Wege substanziell verbessert und an die heutigen Anforderungen angepasst wurde. -
Bodenordnung:
Durch die eine Neuordnung von Grund und Boden sollen die durch den teilweise zersplitterten und unwirtschaftlich geformten Grundbesitz verursachten Probleme beseitigt und die Bewirtschaftungskosten gesenkt werden.
Die Eigentümer haben einen Anspruch darauf, dass sie bei der Bodenordnung Flächen erhalten, die wertgleich zu den eingebrachten Flächen sind. -
Behebung von Nutzungskonflikten zwischen Landwirtschaft und Naturschutz
Es sollen entlang einiger Gewässern zweiter und dritter Ordnung Gewässerrandstreifen ausgewiesen werden, die die ökologischere Wertigkeit der des FFH-Gebietes „Bäche im Artland“ verbessern. Dadurch werden auch Biotopverbundstrukturen / Saumstrukturen etabliert. Die Flächen hierfür werden durch Kompensationsverpflichtungen für den Wegebau sowie durch die öffentliche Hand bereitgestellt. Damit werden insgesamt weniger intensiv landwirtschaftlich genutzte Flächen direkt an den Gewässern anliegen.
Nebenziele
Zusätzlich sollen folgende gemeinnützige Maßnahmen Dritter durch die Flurbereinigung als Nebenziel unterstützt werden:
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Die durch Siedlungstätigkeiten und durch die Ausweisung eines Wasserschutzgebietes entstehenden Nutzungskonflikte sollen aufgelöst werden.
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Der Kompensationsflächenpool „Ahäuser Zuschlag“ wird unterstützt, indem für geplante Gewässerumbaumaßnahmen und eine Aufstauung die baurechtliche Genehmigung über den Plan nach §41 Flurbereinigungsgesetz herbeigeführt wird: Die geplanten Maßnahmen werden auf Flächen des Eigentümers umgesetzt und durch diesen finanziert.
Verfahrensablauf
Verfahrensschritt |
Datum/Jahr |
Anordnung der Flurbereinigung |
15.12.2014 |
Feststellung der Wertermittlungsergebnisse |
19.11.2018 |
Planfeststellung/ Genehmigung des Planes über die gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen |
30.11.2015 |
vorläufige Besitzeinweisung |
01.10.2024 |
Vorlage des Flurbereinigungsplanes |
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(vorzeitige) Ausführungsanordnung |
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Berichtigung des Liegenschaftskatasters |
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Grundbuchberichtigung |
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Schlussfeststellung |
Gebietskarte
Präsentationen des ArL und der LWK
Präsentation des ArL zur vorläufigen Besitzeinweisung
(PDF, 1,31 MB)
Präsentation der LWK zur vorläufigen Besitzeinweisung
(PDF, 4,73 MB)
Anordnung der vorläufigen Besitzeinweisung zum 01.10.2024
Überleitungsbestimmungen zur vorläufigen Besitzeinweisung
Anordnung der vorläufigen Besitzeinweisung
(PDF, 2,18 MB)
Artikel-Informationen
Ansprechpartner/in:
Frau Julia Kleinelanghorst
Geschäftsstelle Osnabrück
Projektleiterin
Mercatorstraße 8
49080 Osnabrück
Tel: +49 541 503-476
Fax: +49 541 503-411