Vereinfachte Flurbereinigung Overledinger Moor
Landkreis Leer
Verfahrensname
Overledinger Moor
Verfahrensart
§ 86 FlurbG – Vereinfachte Flurbereinigung
Verfahrensnummer
4 01 2688
Landkreis
Leer
Teilnehmerzahl
449
Größe des Flurbereinigungsgebietes
1353 ha
Schwerpunktziele |
Nebenziele |
In dem Verfahrensgebiet kommt es zu Nutzungskonflikten zwischen der Landwirtschaft und der gemeindlichen Entwicklung. So besitzt die Gemeinde Westoverledingen diverse verstreut liegende Kompensationsflächen im Verfahrensgebiet und benötigt darüber hinaus weitere Kompensationsflächen. Da isoliert in der landwirtschaftlich genutzten Fläche liegende Kompensationsmaßnahmen häufig nur einen eingeschränkten Wert für den Naturschutz haben, entwickelten sich im Zielgebiet bereits Nutzungskonflikte. Zur Auflösung der bestehenden Nutzungskonflikte sowie zur Vermeidung der zu erwartenden Verschärfung dieser Konflikte sollen mit der Flurbereinigung zwei Kompensationsflächenpools geschaffen werden. Hierdurch soll der Verlust von landwirtschaftlicher Nutzfläche deutlich verringert und so die Betroffenheit der Eigentümer minimiert werden. Zugleich wird eine erhebliche Aufwertung für den Naturschutz erreicht. Daneben werden weitere Gestaltungsmaßnahmen mit ökologischer Zielsetzung (Revitalisierung des Barkmeer, Anlage von Gehölz- und Saumbiotopen, Anlage einer Obstwiese, Durchführung einer Gewässeraufweitung sowie eine Waldentwicklung) mit dem Flächenmanagement der Flurbereinigung unterstützt.
Durch den integralen Ansatz der Bodenordnungsverfahren kann außerdem den nachteiligen Auswirkungen des Strukturwandels im ländlichen Raum wirkungsvoll für die Zukunft begegnet werden.
Die konkurrierenden Nutzungsansprüche an Grund und Boden (Landwirtschaft, Naturschutz, Gewässerschutz) können nur im Rahmen eines Flurbereinigungsverfahrens sozial- und eigentumsverträglich gelöst werden. Aufgabe der Flurbereinigung wird es sein, die Flächen für die geplanten Maßnahmen auszuweisen, die Besitzzersplitterung durch Bodenordnung zu verringern sowie das sehr schlechte ländliche Wegenetz nachhaltig zu verbessern.
Verfahrensablauf
Verfahrensschritt |
Datum/Jahr |
Anordnung der Flurbereinigung |
21.05.2021 |
Feststellung der Wertermittlungsergebnisse |
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Planfeststellung/ Genehmigung des Planes über die gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen |
21.03.2022 |
vorläufige Besitzeinweisung |
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Vorlage des Flurbereinigungsplanes |
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(vorzeitige) Ausführungsanordnung |
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Berichtigung des Liegenschaftskatasters |
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Grundbuchberichtigung |
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Schlussfeststellung |
Gebietskarte Overledinger Moor
Artikel-Informationen
Ansprechpartner/in:
Herr Bernd Casjens
Amt für regionale Landesentwicklung Weser-Ems
Aurich
Projektleiter
Oldersumer Straße 48
26603 Aurich
Tel: +49 4941 176-243
Fax: +49 4941 176-288