Vereinfachte Flurbereinigung Nortmoor
Landkreis Leer
Verfahrensname
Nortmoor
Verfahrensart
§ 86 FlurbG – Vereinfachte Flurbereinigung
Verfahrensnummer
4 01 2390
Landkreis
Leer
Teilnehmerzahl
115
Größe des Flurbereinigungsgebietes
835 ha
Schwerpunktziele |
Das Flurbereinigungsverfahren Nortmoor liegt im Bereich der Gemeinde Nortmoor (Samtgemeinde Jümme).
Mit dem vereinfachten Flurbereinigungsverfahren Nortmoor sollen neben der Auflösung von Landnutzungskonflikten die Grundlagen für eine geordnete Entwicklung der landwirtschaftlichen Betriebe geschaffen und die agrarstrukturellen Mängel, wie das überwiegend unzureichend befestigte Wegenetz und die Besitzzersplitterung, minimiert werden. Die landwirtschaftlichen Wege entsprechen nicht den Anforderungen an eine zeitgerechte Erschließung der landwirtschaftlichen Grundstücke und Betriebsstätten. Ein Großteil der Wege ist für die heute in der Landwirtschaft üblichen Achslasten nicht mehr ausreichend tragfähig und weist darüber hinaus erhebliche Schäden auf, die die landwirtschaftliche, aber auch die touristische Nutzung einschränken. Ein wesentliches Ziel des Flurbereinigungsverfahrens ist es daher, die Tragfähigkeit der landwirtschaftlichen Wege zu verbessern.
Nebenziele |
Daneben werden mit dem Flurbereinigungsverfahren ökologische Zielsetzungen verfolgt. Mit Unterstützung des Bodenmanagements der Flurbereinigung sollen verschiedene landschaftsgestaltende Anlagen (freiwillige Gestaltungsmaßnahmen), insbesondere zum Thema Artenschutz sowie Biotopschutz und Biotopverbund ermöglicht werden.
Die Gemeinde Nortmoor hat zur städtebaulichen Absicherung und Umsetzung des Landschaftsentwicklungskonzeptes für den Nortmoorer Hammrich den Bebauungsplan Nr. 21 aufgestellt. Durch die Bodenordnung soll die Umsetzung dieser gemeindlichen Planung unterstützt werden. Daneben sollen die Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege berücksichtigt und die bestehende Erholungsfunktion des Raumes weiterentwickelt werden.
Verfahrensablauf
Verfahrensschritt |
Datum/Jahr |
Anordnung der Flurbereinigung |
01.06.2021 |
Feststellung der Wertermittlungsergebnisse |
19.11.2024 |
Planfeststellung/ Genehmigung des Planes über die |
10.03.2022 |
vorläufige Besitzeinweisung |
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Vorlage des Flurbereinigungsplanes |
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(vorzeitige) Ausführungsanordnung |
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Berichtigung des Liegenschaftskatasters |
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Grundbuchberichtigung |
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Schlussfeststellung |
Gebietskarte
Feststellung der Wertermittlungsergebnisse gem. § 32 FlurbG
1. Anordnung zur Gebietsänderung
Artikel-Informationen
Ansprechpartner/in:
Herr Josef Baalmann
Amt für regionale Landesentwicklung Weser-Ems
Aurich
Projektleiter
Oldersumer Straße 48
26603 Aurich
Tel: +49 4941 176-242
Fax: +49 4941 176-288