Vereinfachte Flurbereinigung Klostermoor
Landkreis Leer
Verfahrensname
Klostermoor
Verfahrensart
§ 86 FlurbG- Vereinfachte Flurbereinigung
Verfahrensnummer
2822
Teilnehmerzahl
376
Größe des Flurbereinigungsgebietes
1.628 ha
Schwerpunktziele
Das Flurbereinigungsgebiet Klostermoor liegt im Landkreis Leer in der Gemeinde Rhauderfehn.
Durch das vereinfachte Flurbereinigungsverfahren sollen die Lebens-, Produktions- und Arbeitsbedingungen in der Landwirtschaft durch agrarstrukturverbessernde Maßnahmen optimiert werden. Der landwirtschaftliche Grundbesitz ist in Teilbereichen durch Streulagen gekennzeichnet. Dazu wird angestrebt, die landwirtschaftlichen Flächen in einem möglichst großen Umfang zusammenzulegen, um auch in der Zukunft eine rationelle Bewirtschaftung zu ermöglichen.
Die innere Erschließung des Verfahrensgebietes ist durch ein ausreichend dichtes Netz von Gemeindestraßen und ländlichen Wegen gegeben. Ein Großteil der Wege ist jedoch für die heute in der Landwirtschaft üblichen Achslasten nicht mehr ausreichend tragfähig. Viele Wege weisen daher erhebliche Schäden auf. Die geplanten Wegebaumaßnahmen sollen die Voraussetzungen für eine langfristige Nutzung der landwirtschaftlichen Flächen schaffen.
Gleichzeitig soll durch die Bodenordnung die gemeindlichen Planungen unterstützt, die Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege berücksichtigt, sowie die Erholungsfunktion gefördert werden.
Nebenziele
Mit der Zielsetzung Moorschutz, Bodenschutz, Artenschutz, Klimaschutz sowie Biotopverbund sind verschiedene Gestaltungsmaßnahmen vorgesehen. Dazu zählen u.a. eine Moorrenaturierung bzw. eine flächenhafte Grünlandextensivierung, ein Feuchtbiotop, die Entwicklung eines vorhandenen Moor-Birkenwaldes, die Schließung von Gehölzstreifen zu einem Biotopverbund, die naturnahe Entwicklung von vorhandenen Waldflächen sowie die Anlage einer Streuobstwiese und einer Wildblumenwiese. Durch ein vorausschauendes Bodenmanagement soll die Umsetzung dieser Maßnahmen ermöglicht werden und der entstehende Landnutzungskonflikt im Interesse der Grundeigentümer gelöst werden.
Durch den integralen Ansatz der Bodenordnungsverfahren kann außerdem den nachteiligen Auswirkungen des Strukturwandels im ländlichen Raum wirkungsvoll für die Zukunft begegnet werden.Verfahrensablauf
Verfahrensschritt |
Datum/Jahr |
Anordnung der Flurbereinigung |
20.11.2023 |
Feststellung der Wertermittlungsergebnisse |
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Planfeststellung/ Genehmigung des Planes über die gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen |
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vorläufige Besitzeinweisung |
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Vorlage des Flurbereinigungsplanes |
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(vorzeitige) Ausführungsanordnung |
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Berichtigung des Liegenschaftskatasters |
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Grundbuchberichtigung |
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Schlussfeststellung |
Gebietskarte
Aktuelles / Dokumente
Artikel-Informationen
Ansprechpartner/in:
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Amt für regionale Landesentwicklung Weser-Ems
Aurich
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