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Vereinfachte Flurbereinigung Burlage

Landkreis Leer


Straße im Flurbereinigungsgebiet Burlage   Bildrechte: ArL Weser-Ems, Geschäftsstelle Aurich

Verfahrensname

Burlage

Verfahrensart

§ 86 FlurbG- Vereinfachte Flurbereinigung

Verfahrensnummer

2823

Teilnehmerzahl

460

Größe des Flurbereinigungsgebietes

1.501 ha

Schwerpunktziele

Das Flurbereinigungsgebiet Burlage liegt im Landkreis Leer in der Gemeinde Rhauderfehn.

Im Rahmen der Flurbereinigung sollen die Lebens-, Produktions- und Arbeitsbedingungen der hiesigen Landwirtschaft durch agrarstrukturverbessernde Maßnahmen optimiert werden.

Der landwirtschaftliche Grundbesitz im Verfahrensgebiet ist in Teilbereichen durch Besitzzersplitterung und ungünstige Flurverhältnisse geprägt, wodurch die Produktionsbedingungen in der Landwirtschaft negativ beeinflusst werden.
Hier sollen bodenordnerische Maßnahmen, wie Zusammenlegung von Streuflächen sowie die Verringerung der Hof-Feld-Entfernung zur Produktivitätssteigerung führen.

Die innere Erschließung des Verfahrensgebietes ist durch ein ausreichend dichtes Netz an übergeordneten Straßen sowie Gemeindestraßen und ländlichen Wegen gegeben. Ein Großteil der Straßen und Wege ist jedoch für die heute in der Landwirtschaft üblichen Achslasten nicht mehr ausreichend tragfähig und weist erhebliche Schäden auf, die deren Erschließungsfunktion sowohl für die Landwirtschaft als auch für die Anlieger einschränkt.

Durch bedarfsgerechten Wegebau soll die Erschließungsfunktion der Straßen und Wege langfristig gesichert sowie zur Reduzierung des Arbeitszeitbedarfs und zur Senkung der Betriebskosten in der Landwirtschaft beigetragen werden.

Gleichzeitig sollen durch die Bodenordnung noch in Privateigentum stehende Flächen im Natura-2000-Gebiet „NSG Esterweger Dose“ möglichst in öffentliches Eigentum überführt werden, um so die Durchführung von Maßnahmen zur Moorentwicklung im Sinne des Wiesenvogelschutzes und der Moorwiedervernässung zu ermöglichen.

Nebenziele

Mit der Zielsetzung Moorschutz, Bodenschutz, Artenschutz, Gewässerschutz, Klimaschutz sowie Biotopverbund sind verschiedene Gestaltungsmaßnahmen vorgesehen. Dazu zählen u.a. eine Moorrenaturierung, die Entwicklung von naturnahen Gewässerrandstreifen am Burlage-Langholter-Tief, die Entwicklung von Extensivgrünland, die Anlage einer Obstwiese sowie die Beseitigung von Störstrukturen in einem Wiesenvogellebensraum.

Die Flurbereinigung dient der sozial- und eigentumsverträglichen Lösung von Landnutzungskonflikten und trägt durch Wegebau und Bodenordnung zu einer ganzheitlichen agrarstrukturellen Weiterentwicklung sowie zu einem privatnützigen Ausgleich landwirtschaftlicher und ökologischer Belange im Gebiet bei.

Verfahrensablauf

Verfahrensschritt

Datum/Jahr

Anordnung der Flurbereinigung

15.07.2024

Feststellung der Wertermittlungsergebnisse

Planfeststellung/ Genehmigung des Planes über die gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen


vorläufige Besitzeinweisung

Vorlage des Flurbereinigungsplanes

(vorzeitige) Ausführungsanordnung

Berichtigung des Liegenschaftskatasters

Grundbuchberichtigung

Schlussfeststellung


Gebietskarte   Bildrechte: ArL Weser-Ems, Geschäftsstelle Aurich

Gebietskarte

Aktuelles / Dokumente

Artikel-Informationen

Ansprechpartner/in:
Frau Imke Rohlfs-Baalmann

Amt für regionale Landesentwicklung Weser-Ems
Aurich
Projektleiterin
Oldersumer Straße 48
26603 Aurich
Tel: +49 4941 176-255
Fax: +49 4941 176-288

www.arl-we.niedersachsen.de

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