Unternehmensflurbereinigung B70-Nettelburg
Landkreis Leer
Verfahrensname
B70-Nettelburg
Verfahrensart
§ 87 FlurbG – Unternehmensflurbereinigung
Verfahrensnummer
2869
Teilnehmerzahl
37
Größe des Flurbereinigungsgebietes
336 ha
Schwerpunktziele
Das Flurbereinigungsgebiet B70-Nettelburg liegt im Landkreis Leer und beinhaltet Teile der Stadt Leer, der Gemeinde Westoverledingen und der Gemeinde Rhauderfehn.
Anlass für dieses Flurbereinigungsverfahren ist der seitens der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV) im Auftrag der Bundesrepublik Deutschland geplante Neubau der Ledabrücke und eines Teils der Bundesstraße B70 im Stadtgebiet Leer.
Mit dem Flurbereinigungsverfahren sollen die landeskulturellen Nachteile, die durch den Straßenbau zu erwarten sind, gemildert bzw. vermieden und der den Betroffenen entstehende Landverlust, soweit erforderlich, auf einen größeren Kreis von Eigentümern verteilt werden.
Die benötigten Flächen sollen rechtzeitig und lagerichtig für die Anlage der Ledabrücke, der B70 und den dazugehörigen landschaftspflegerischen Kompensationsmaßnahmen ausgewiesen werden.
Durch geeignete Flächentausche und Arrondierungen soll unter Einbeziehung unwirtschaftlicher Restflächen der Eingriff in die gewachsene Bewirtschaftungsstruktur so gemildert werden, dass den Betrieben keine schwerwiegenden Nachteile verbleiben und die Erreichbarkeit der Flächen gewährleistet bleibt.Nebenziele
Durch das Unternehmensflurbereinigungsverfahren soll ebenfalls versucht werden, die Lebens-, Produktions- und Arbeitsbedingungen in der Landwirtschaft durch agrarstrukturverbessernde Maßnahmen zu optimieren. Der landwirtschaftliche Grundbesitz ist in Teilbereichen durch Streulagen gekennzeichnet. Dazu wird angestrebt, die landwirtschaftlichen Flächen in einem möglichst großen Umfang zusammenzulegen, um auch in der Zukunft eine rationelle Bewirtschaftung zu ermöglichen.
Verfahrensablauf
Verfahrensschritt |
Datum/Jahr |
Anordnung der Flurbereinigung |
27.05.2024 |
Feststellung der Wertermittlungsergebnisse |
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Planfeststellung/ Genehmigung des Planes über die gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen |
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vorläufige Besitzeinweisung |
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Vorlage des Flurbereinigungsplanes |
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(vorzeitige) Ausführungsanordnung |
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Berichtigung des Liegenschaftskatasters |
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Grundbuchberichtigung |
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Schlussfeststellung |
Gebietskarte
Aktuelles / Dokumente
Artikel-Informationen
Ansprechpartner/in:
Frau Imke Rohlfs-Baalmann
Amt für regionale Landesentwicklung Weser-Ems
Aurich
Projektleiterin
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