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Unternehmensflurbereinigung B70-Nettelburg

Landkreis Leer


Verfahrensname

B70-Nettelburg

Verfahrensart

§ 87 FlurbG – Unternehmensflurbereinigung

Verfahrensnummer

2869

Teilnehmerzahl

37

Größe des Flurbereinigungsgebietes

336 ha

Ledabrücke   Bildrechte: Kleeblatt Medien GmbH
Ledabrücke

Schwerpunktziele

Das Flurbereinigungsgebiet B70-Nettelburg liegt im Landkreis Leer und beinhaltet Teile der Stadt Leer, der Gemeinde Westoverledingen und der Gemeinde Rhauderfehn.

Anlass für dieses Flurbereinigungsverfahren ist der seitens der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV) im Auftrag der Bundesrepublik Deutschland geplante Neubau der Ledabrücke und eines Teils der Bundesstraße B70 im Stadtgebiet Leer.

Mit dem Flurbereinigungsverfahren sollen die landeskulturellen Nachteile, die durch den Straßenbau zu erwarten sind, gemildert bzw. vermieden und der den Betroffenen entstehende Landverlust, soweit erforderlich, auf einen größeren Kreis von Eigentümern verteilt werden.

Die benötigten Flächen sollen rechtzeitig und lagerichtig für die Anlage der Ledabrücke, der B70 und den dazugehörigen landschaftspflegerischen Kompensationsmaßnahmen ausgewiesen werden.

Durch geeignete Flächentausche und Arrondierungen soll unter Einbeziehung unwirtschaftlicher Restflächen der Eingriff in die gewachsene Bewirtschaftungsstruktur so gemildert werden, dass den Betrieben keine schwerwiegenden Nachteile verbleiben und die Erreichbarkeit der Flächen gewährleistet bleibt.

Nebenziele

Durch das Unternehmensflurbereinigungsverfahren soll ebenfalls versucht werden, die Lebens-, Produktions- und Arbeitsbedingungen in der Landwirtschaft durch agrarstrukturverbessernde Maßnahmen zu optimieren. Der landwirtschaftliche Grundbesitz ist in Teilbereichen durch Streulagen gekennzeichnet. Dazu wird angestrebt, die landwirtschaftlichen Flächen in einem möglichst großen Umfang zusammenzulegen, um auch in der Zukunft eine rationelle Bewirtschaftung zu ermöglichen.

Verfahrensablauf

Verfahrensschritt

Datum/Jahr

Anordnung der Flurbereinigung

27.05.2024

Feststellung der Wertermittlungsergebnisse

Planfeststellung/ Genehmigung des Planes über die gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen


vorläufige Besitzeinweisung

Vorlage des Flurbereinigungsplanes

(vorzeitige) Ausführungsanordnung

Berichtigung des Liegenschaftskatasters

Grundbuchberichtigung

Schlussfeststellung


Gebietskarte   Bildrechte: ArL Weser-Ems

Gebietskarte

Aktuelles / Dokumente

Artikel-Informationen

Ansprechpartner/in:
Frau Imke Rohlfs-Baalmann

Amt für regionale Landesentwicklung Weser-Ems
Aurich
Projektleiterin
Oldersumer Straße 48
26603 Aurich
Tel: +49 4941 176-255
Fax: +49 4941 176-288

www.arl-we.niedersachsen.de

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