Vereinfachte Flurbereinigung Calhorner Mühlenbach
Landkreis Cloppenburg
Verfahrensname
Calhorner Mühlenbach
Verfahrensart
Vereinfachte Flurbereinigung n. § 86 FlurbG
Verfahrensnummer
2715
Teilnehmerzahl
397
Größe des Flurbereinigungsgebietes
2.778 ha
Schwerpunktziele
Im Flurbereinigungsverfahren Calhorner Mühlenbach sollen neben der Auflösung von Landnutzungskonflikten auch die Grundlagen für eine geordnete Entwicklung der landwirtschaftlichen Betriebe geschaffen und die agrarstrukturellen Mängel wie das teilweise unzureichend befestigte Wegenetz und die Besitzzersplitterung minimiert werden, so dass vor dem Hintergrund des Strukturwandels in der Landwirtschaft ein Beitrag zur Stärkung der landwirtschaftlichen Wettbewerbsfähigkeit geleistet wird.
Zerstreut liegende Besitzstücke erfordern bei der Bewirtschaftung einen relativ hohen Arbeitsaufwand und erhebliche Produktionskosten. Durch Neuordnung und Zusammenlegung der Flächen soll die Wirtschaftskraft der Betriebe verbessert und damit ihre Entwicklungsfähigkeit ermöglicht werden.
Auch der Zustand vieler Wege genügt hinsichtlich heutiger Achslasten und insbesondere der Wegebreiten nicht mehr den gegenwärtigen und künftigen Ansprüchen. Hier ist ein verstärkender Wegebau in breiterer Ausführung erforderlich, weitestgehend auf vorhandenen Trassen (insgesamt 17 km). Durch die Aufhebung überflüssiger Wege, die größeren Schlaglängen z.Z. noch entgegenstehen, ist die Wirtschaftskraft der landw. Betriebe noch weiter zu steigern.
Nebenziele
Zur Erreichung der Ziele nach der EU-WRRL hat die Hase-Wasseracht (HWA) im Jahre 2013 einen Gewässerentwicklungsplan für den Calhorner Mühlenbach aufgestellt. Die HWA kann im Flurbereinigungsverfahren Flächen zur Realisierung ihrer raumbeanspruchenden Planung dort erwerben, wo sie verfügbar sind. Über die Bodenordnung sollen die Flächen durch ein geschicktes Bodenmanagement so ausgewiesen werden, dass die Ziele erreicht werden können und in diesen Lagen die landwirtschaftlichen Bewirtschaftungseinschränkungen nach § 78a WHG (Überschwemmungsgebiete) und § 58 Abs. 2 NWG bzw. § 38 WHG (Bewirtschaftungsabstand Gewässer 2. Ordnung) künftig entfallen.
Die geplanten großen Infrastrukturmaßnahmen in diesem Raum wie z.B. der Bau der 380 kV-Leitung Conneforde-Cloppenburg-Merzen im Gemeindegebiet Essen und der Ausbau bzw. die Neutrassierung der E233 zu einer autobahnähnlichen Straße führen zu einem erheblichen Kompensationsbedarf in der Region. In zufälliger Lage erworbene Kompensationsflächen führen zu Konflikten mit der Landwirtschaft und stören die Entwicklung dieser Betriebe. Durch das Flurbereinigungsverfahren ist eine Entflechtung der unterschiedlichen Nutzungsansprüche vorgesehen. So sollen dieser sowie evtl. weiterer Kompensationsbedarf am Calhorner Mühlenbach in einem Kompensationspool optimiert gebündelt werden, was durch weitere Effizienz-, Dynamik- und Pufferfaktoren zu einer Reduzierung des Flächenverbrauches führen kann, analog der Regelung am Löninger Mühlenbach.
Insgesamt sollen sich die landwirtschaftlichen Betriebe mit der Entflechtung der Nutzungskonflikte besser entwickeln können.
Die Gemeinde Essen hat in ihrem Flächennutzungsplan östlich von Bevern eine Ortsentlastungsstraße ausgewiesen, um den Ort vom Durchgangsverkehr zu entlasten. Eine Entscheidung über die konkrete Trasse ist noch nicht gefallen. Bei entsprechender Planungsreife und Betroffenheit landwirtschaftlicher Flächen soll diese Baumaßnahme in diesem Flurbereinigungsverfahren unterstützt werden.
Landschaftspflegerische Maßnahmen sollen das Gesamtvorhaben abrunden.
Verfahrensablauf
Verfahrensschritt |
Datum/Jahr |
Anordnung der Flurbereinigung |
26.09.2019 |
Feststellung der Wertermittlungsergebnisse |
06.12.2023 |
Planfeststellung/ Genehmigung des Planes über die gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen |
18.11.2020 |
vorläufige Besitzeinweisung |
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Vorlage des Flurbereinigungsplanes |
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(vorzeitige) Ausführungsanordnung |
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Berichtigung des Liegenschaftskatasters |
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Grundbuchberichtigung |
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Schlussfeststellung |
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Gebietskarte
Artikel-Informationen
Ansprechpartner/in:
Herr Holger Brandt
Amt für regionale Landesentwicklung Weser-Ems
Projektleiter
Markt 15/16
26122 Oldenburg
Tel: +49 441 9215-325
Fax: +49 441 9215-9325