Niedersachsen klar Logo

Beschleunigtes Zusammenlegungsverfahren Raddetäler

Landkreise Cloppenburg und Emsland


Verfahrensname

Beschleunigtes Zusammenlegungsverfahren Raddetäler

Verfahrensart

§ 91 FlurbG – Beschleunigte Zusammenlegung

Verfahrensnummer

2830

Teilnehmerzahl

9

Größe des Flurbereinigungsgebietes

174 ha

BZV Raddetäler   Bildrechte: ArL Weser-Ems

Ziele des Verfahrens:

In den Landkreisen Cloppenburg und Emsland erstreckt sich entlang der Gewässerläufe Süd- und Mittelradde das EU-Vogelschutzgebiet V66. Diese Niederungen stellen ein wichtiges binnenländisches Brutgebiet für wiesenbrütende Vogelarten dar.

Um eine Umsetzung der EU-Vogelschutzrichtlinie zu gewährleisten, sowie darüber hinaus den Entwicklungszustand der Gebiete zu verbessern, ist es notwendig, bodenordnerisch Konflikte mit der landwirtschaftlichen Nutzung aufzulösen. In dem Vogelschutzgebiet wird diese aufgrund des bestehenden Bestandsschutzes tlw. intensiv betrieben. Das NLWKN hat eine Priorisierung von Flurstücken erstellt, die vordringlich aus dem Gebiet herausgetauscht werden sollten, um die Ziele der EU-Vogelschutzrichtlinie umsetzen zu können. Ferner haben die Landkreise Cloppenburg und Emsland bereits Flächen in dem Gebiet erworben, die allerdings nicht arrondiert sind, so dass bisher keine größeren störungsfreien Gebiete mit einer zielgerichteten Bewirtschaftung vorhanden sind.

Das Land Niedersachsen (in Flächenverwaltung der Staatlichen Moorverwaltung) stellt im Landkreis Emsland ein rd. 120 ha (davon rd. 106 landwirtschaftliche Nutzfläche in ca. 40 Blöcken) zusammenhängendes landwirtschaftlich zu nutzendes Gebiet für diese Zwecke zur Verfügung, um in einem ersten Schritt verpachtende Eigentümer der o.g. prioritären Bereiche in diesen Flächenblock im Rahmen eines beschleunigten Zusammenlegungsverfahrens gem. § 91 ff FlurbG möglichst auf freiwilliger Grundlage über Planvereinbarungen zu tauschen.

Mit einer Verfahrenseinleitung sollen zunächst die Flächen des Landes Niedersachsen sowie die Flächen von 6 Privateigentümern einbezogen werden, mit denen zeitnah Tauschvereinbarungen realisierbar sein werden. In den Folgejahren sollen dann je nach Verhandlungserfolg sukzessive Gebietserweiterungen von maximal rd. 150 ha bzw. 12 Teilnehmern angeordnet werden.

In dem zum Tausch stehenden Flächenblock des Landes Niedersachsen wurden 2020 Flächenteile als geschützte Landschaftsbestandteile ausgewiesen. Diese Bestandteile sollen weiterhin im Eigentum des Landes Niedersachsen verbleiben, ebenso die Wegeflächen sowie die damit verbundene Unterhaltung. Diese Anforderung macht eine Neuvermessung dieses Gebietes notwendig, insbesondere die Bildung einzelner Flurstücke der Landschaftsbestandteile, der Wegeflächen bzw. der landwirtschaftlich nutzbaren Flächen.


Ökölogische Ziele:

Das Land Niedersachsen hat anschließend die Möglichkeit, die getauschten Flächen – so diese bereits lagerichtig ausgewiesen werden – der Vogelschutzrichtlinie entsprechend bewirtschaften zu lassen. Die nicht lagegerecht eingetauschten Flächen sollen in einem zweiten Schritt mit weiteren Flächen in der Zielkulisse getauscht werden.


Agrarstrukturelle und landwirtschaftliche Ziele:

Durch den vorgesehenen Tausch landwirtschaftlicher Nutzflächen in den Flächenblock des Landes Niedersachsen ist dort für die Eigentümer eine Bewirtschaftung bzw. Verpachtung ohne Einschränkungen bzw. Schutzgebietsauflagen möglich. Das Gleiche gilt für Flächen, die außerhalb der Zielkulisse liegen und erst im zweiten Schritt mit Flächen aus dem VSG getauscht werden können. Auch hier entsteht für die Landwirtschaft der Vorteil einer Lage außerhalb des Schutzgebietes.

Verfahrensablauf

Verfahrensschritt

Datum/Jahr

Anordnung der Zusammenlegung

06.05.2022

Feststellung der Wertermittlungsergebnisse


Planfeststellung/ Genehmigung des Planes über die gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen


vorläufige Besitzeinweisung

Vorlage des Zusammenlegungsplanes

(vorzeitige) Ausführungsanordnung

Berichtigung des Liegenschaftskatasters

Grundbuchberichtigung

Schlussfeststellung


Gebietskarte BZV Raddetäler   Bildrechte: ArL Weser-Ems

Artikel-Informationen

Ansprechpartner/in:
Herr Holger Brandt

Amt für regionale Landesentwicklung Weser-Ems
Projektleiter
Markt 15/16
26122 Oldenburg
Tel: +49 441 9215-325
Fax: +49 441 9215-9325

www.arl-we.niedersachsen.de

zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln