Vereinfachte Flurbereinigung Sauteler Kanal
Landkreis Aurich
Verfahrensname
Sauteler Kanal
Verfahrensart
§ 86 FlurbG – Vereinfachte Flurbereinigung
Verfahrensnummer
4 01 2736
Landkreis
Aurich
Teilnehmerzahl
237
Größe des Flurbereinigungsgebietes
838 ha
Schwerpunktziele |
Das Flurbereinigungsverfahren Sauteler Kanalbefindet sich im Bereich der Gemeinde Großefehn.
Durch das Flurbereinigungsverfahren Sauteler Kanal sollen die Lebens-, Produktions- und Arbeitsbedingungen in der Landwirtschaft durch agarstrukturverbessernde Maßnahmen verbessert werden. Die innere Erschließung des Verfahrensgebietes ist durch ein ausreichend dichtes Netz von Gemeindestraßen und ländlichen Wegen gegeben. Ein Großteil der Wege ist jedoch für die heute in der Landwirtschaft üblichen Achslasten nicht mehr ausreichend tragfähig. Viele Wege weisen daher erhebliche Schäden auf. Die geplanten Wegebaumaßnahmen schaffen die Voraussetzungen für eine langfristige Nutzung der landwirtschaftlichen Flächen. Der landwirtschaftliche Grundbesitz ist in Teilbereichen durch Streulagen gekennzeichnet. Es wird angestrebt, die landwirtschaftlichen Flächen in einem möglichst großen Umfang zusammenzulegen, um auch in der Zukunft eine rationelle Bewirtschaftung zu ermöglichen.
Nebenziele |
Die Gemeinde Großefehn plant im Flurbereinigungsgebiet die Erweiterung des Gewerbegebietes Ulbargen. Anlass ist eine hohe Nachfrage nach Gewerbeflächen in diesem Bereich. Daraus ergeben sich konkurrierende Nutzungsansprüche an Grund und Boden, die im Rahmen des Bodenordnungsverfahrens sozial- und eigentumsverträglich gelöst werden sollen.
Darüber hinaus sollen im Verfahrensgebiet Gestaltungsmaßnahmen mit ökologischen Zielen, die dem Biotop- und Artenschutz dienen, umgesetzt werden.
Verfahrensablauf
Verfahrensschritt |
Datum/Jahr |
Anordnung der Flurbereinigung |
19.10.2020 |
Feststellung der Wertermittlungsergebnisse |
27.11.2023 |
Planfeststellung/ Genehmigung des Planes über die |
20.12.2021 |
vorläufige Besitzeinweisung |
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Vorlage des Flurbereinigungsplanes |
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(vorzeitige) Ausführungsanordnung |
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Berichtigung des Liegenschaftskatasters |
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Grundbuchberichtigung |
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Schlussfeststellung |
Gebietskarte Sauteler Kanal
Anordnung der vorläufigen Besitzeinweisung zum 01.01.2025
Anordnung der vorläufigen Besitzeinweisung
(PDF, 2,43 MB)
Artikel-Informationen
Ansprechpartner/in:
Herr Josef Baalmann
Amt für regionale Landesentwicklung Weser-Ems
Aurich
Projektleiter
Oldersumer Straße 48
26603 Aurich
Tel: +49 4941 176-242
Fax: +49 4941 176-288