Vereinfachte Flurbereinigung Moorlage
Landkreis Aurich
Verfahrensname
Moorlage
Verfahrensart
§ 86 FlurbG – Vereinfachte Flurbereinigung
Verfahrensnummer
4 01 2780
Landkreis
Aurich
Teilnehmerzahl
142
Größe des Flurbereinigungsgebietes
665 ha
Schwerpunktziele |
Das Flurbereinigungsgebiet Moorlage befindet sich in der Gemeinde Großfehn im nordöstlichen Bereich der Gemarkung Aurich-Oldendorf.
Durch das vereinfachte Flurbereinigungsverfahren sollen die Lebens-, Produktions- und Arbeitsbedingungen der örtlichen Landwirtschaft durch agrarstrukturverbessernde Maßnahmen verbessert werden. Dazu wird angestrebt, den zum Teil zersplitterten oder unwirtschaftlich geformten landwirtschaftlichen Grundbesitz nach neuzeitlichen betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten in möglichst großen Umfang zusammenzulegen.
Das vorhandene Netz von Kreis- sowie Gemeindestraßen und ländlichen Wegen im Verfahrensgebiet gewähren eine ausreichende innere Erschließung, jedoch weisen viele dieser Wege erhebliche Beschädigungen auf. Die multifunktionale Nutzung des Wegenetzes wird durch den Einsatz von modernen Maschinen in der Landtechnik vor allem durch die höheren Anforderungen an die Wegebreite und die Traglasten erheblich erschwert. Es sollen daher zukunftsorientierte Wirtschaftswege, welche den Anforderungen moderner Maschinen entsprechen und durchgängige Transporte und Erschließung sicherstellen, realisiert werden.
Außerdem soll durch die Bodenordnung die gemeindlichen Planungen unterstützt, die Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege berücksichtigt, sowie die Erholungsfunktion gefördert werden.
Nebenziele |
Die im Verfahrensgebiet auftretenden Landnutzungskonflikte sollen durch das Flurbereinigungsverfahren aufgelöst werden. Es sollen die konkurrierenden Nutzungsansprüche insbesondere zwischen Landwirtschaft, Wasserwirtschaft sowie Natur- und Landschaftsschutz geordnet werden. Zudem sind verschiedene Gestaltungsmaßnahmen mit der Zielsetzung Gewässerschutz, Artenschutz sowie Biotopschutz und -verbund vorgesehen. Dazu zählen u.a. die Ausweisung einer Pufferfläche zum östlich angrenzenden Naturschutz- und FFH-Gebiet, die Anlage von Kleingewässern sowie die Schaffung von Nassgrünland.
Durch den integralen Ansatz der Bodenordnungsverfahren kann außerdem den nachteiligen Auswirkungen des Strukturwandels im ländlichen Raum wirkungsvoll für die Zukunft begegnet werden.
Verfahrensschritt | Datum/Jahr |
Anordnung der Flurbereinigung | 02.08.2023 |
Feststellung der Wertermittlungsergebnisse | |
Planfeststellung/ Genehmigung des Planes über die gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen |
|
vorläufige Besitzeinweisung | |
Vorlage des Flurbereinigungsplanes | |
vorzeitige Ausführungsanordnung | |
Berichtigung des Liegenschaftskatasters | |
Grundbuchberichtigung | |
Schlussfeststellung |
Gebietskarte
Artikel-Informationen
Ansprechpartner/in:
Herr Bernd Casjens
Amt für regionale Landesentwicklung Weser-Ems
Aurich
Projektleiter
Oldersumer Straße 48
26603 Aurich
Tel: +49 4941 176-243
Fax: +49 4941 176-288