Vereinfachte Flurbereinigung Eilsum-Grimersum
Landkreis Aurich
Verfahrensname
Eilsum-Grimersum
Verfahrensart
§ 86 FlurbG – Vereinfachte Flurbereinigung
Verfahrensnummer
4 01 2794
Landkreis
Aurich
Teilnehmerzahl
180
Größe des Flurbereinigungsgebietes
1833 ha
Schwerpunktziele |
Mit dem vereinfachten Flurbereinigungsverfahren Eilsum-Grimersum sollen die Lebens-,
Produktions- und Arbeitsbedingungen in der Landwirtschaft durch agrarstrukturverbessernde
Maßnahmen optimiert werden. Die landwirtschaftlichen Wege entsprechen nicht den
Anforderungen an eine zeitgerechte Erschließung der landwirtschaftlichen Grundstücke und
Betriebsstätten. Die Wege sind in weiten Teilen unzureichend befestigt und haben für die
landwirtschaftlichen Betriebe eine sehr hohe Bedeutung. Ein wesentliches Ziel des Verfahrens ist es
daher, die Tragfähigkeit der landwirtschaftlichen Wege zu verbessern. Mit den geplanten
Wegebaumaßnahmen sollen die Voraussetzungen für eine langfristige Aufrechterhaltung der
Nutzung der landwirtschaftlichen Flächen geschaffen werden. Die ertüchtigten Wege stellen auch
eine Aufwertung der Infrastruktur für Zwecke der Naherholung und den Tourismus dar. Der
landwirtschaftliche Grundbesitz ist in Teilbereichen durch Streulagen gekennzeichnet. Es wird daher
angestrebt, die landwirtschaftlichen Flächen in einem möglichst großen Umfang zusammenzulegen,
um eine rationellere Bewirtschaftung für die in der Örtlichkeit wirtschaftenden Betriebe zu
ermöglichen. Mit der Förderung der Landwirtschaft (Kostenreduzierung und zusätzliche
Einnahmequellen) wird gleichzeitig ein Beitrag zum Erhalt der landwirtschaftlich geprägten
Krummhörner Kulturlandschaft geleistet. In dieser küstennahen Region haben zahlreiche Betriebe
zur Diversifizierung des Einkommens den Betriebszweig „Ferien auf dem Bauernhof" aufgenommen.
Somit hat diese Förderung nicht nur für die freie Landschaft, sondern darüber hinaus auch für
historisch wertvolle und oftmals ortsbildprägende Objekte (vor allem Gulfhöfe) in den Warfendörfern
wirksame Effekte.
Nebenziele |
Die in dem Verfahrensgebiet auftretenden Landnutzungskonflikte sollen durch die Flurbereinigung
aufgelöst werden, um die Grundlage für eine geordnete Entwicklung der landwirtschaftlichen
Betriebe zu schaffen. Mit Unterstützung des Bodenmanagements der Flurbereinigung sollen die
konkurrierende Nutzungsansprüche insbesondere zwischen Landwirtschaft, Wasserwirtschaft und
Natur- und Landschaftsschutz entflochten werden.
Hierfür sollen Planungen zur strukturellen Verbesserung des Alten Greetsieler Sieltiefs durch ein
vorausschauendes Bodenmanagement ermöglicht und der entstehende Landnutzungskonflikt im
Interesse der Grundeigentümer gelöst werden. So sollen punktuell an geeigneten Abschnitten durch Gewässeraufweitung und Verbreiterung des Gewässerrandstreifens naturnahe Uferabschnitt gestaltet
werden.
Weiterhin ist die Aufwertung mehrerer im Verfahrensgebiet befindlicher Kleingewässer
geplant. Des Weiteren sind Maßnahmen zur Entwicklung von naturnahen Biotopverbund-Strukturen
auf den Schlafdeichen im nördlichen Verfahrensgebiet geplant. Für den Wiesenvogelschutz besteht
das Interesse des Landkreises Aurich im südlichen oder alternativ südwestlichen Verfahrensgebiet
einen extensiv genutzten Grünlandkomplex zu entwickeln. Ebenfalls ist es vorgesehen in
siedlungsnahen Bereichen wie den Ortsrändern von Eilsum und Grimersum sowie im Bereich von
Höfen traditionelle Obstwiesen anzulegen. Im Rahmen des Flächenmanagements der Flurbereinigung
können diese raumbeanspruchenden Planung dort unterstützt werden, wo die Flächenverfügbarkeit
gegeben ist.
Durch den integralen Ansatz der Bodenordnungsverfahren kann außerdem den nachteiligen
Auswirkungen des Strukturwandels im ländlichen Raum wirkungsvoll für die Zukunft begegnet
werden.
Verfahrensablauf
Verfahrensschritt |
Datum/Jahr |
Anordnung der Flurbereinigung |
26.04.2022 |
Feststellung der Wertermittlungsergebnisse |
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Planfeststellung/ Genehmigung des Planes über die |
10.01.2023 |
vorläufige Besitzeinweisung |
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Vorlage des Flurbereinigungsplanes |
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(vorzeitige) Ausführungsanordnung |
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Berichtigung des Liegenschaftskatasters |
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Grundbuchberichtigung |
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Schlussfeststellung |
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Gebietskarte
Auslegung der Planunterlagen und Genehmigung der 1. Änderung des Planes nach § 41 FlurbG
Auslegung der Planunterlagen
(PDF, 0,89 MB)
Plangenehmigung
(PDF, 2,34 MB)
Übersicht Planungsstand
(PDF, 0,55 MB)
Deckblatt Bestandteile
(PDF, 0,27 MB)
Deckblatt Karten
(PDF, 0,17 MB)
Karte zum Plan nach § 41 FlurbG
(PDF, 10,02 MB)
Verzeichnis der Anlagen und Festsetzungen
(PDF, 0,67 MB)
Erläuterungsbericht
(PDF, 3,74 MB)
Deckblatt Beihefte
(PDF, 0,21 MB)
Beiheft 1 - Vereinbarungen und Niederschriften
(PDF, 41,87 MB)
Beiheft 2 -Naturschutz- und umweltrechtliche Prüfungen
(PDF, 13,09 MB)
Artikel-Informationen
Ansprechpartner/in:
Herr Josef Baalmann
Amt für regionale Landesentwicklung Weser-Ems
Aurich
Projektleiter
Oldersumer Straße 48
26603 Aurich
Tel: +49 4941 176-242
Fax: +49 4941 176-288