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Vereinfachte Flurbereinigung Fintlandsmoor

Landkreis Ammerland


Bildrechte: ArL WE

Verfahrensart

§ 86 FlurbG – Vereinfachte Flurbereinigung

Verfahrensnummer

2436

Teilnehmerzahl

553

Größe des Flurbereinigungsgebietes

2.858 ha


Schwerpunktziele

Bei dem vom LK Ammerland beantragten Flurb. Verfahren Fintlandsmoor handelt es sich um ein Projekt mit interkommunalem und interdisziplinärem Ansatz für einen zukunftsweisenden Umgang mit naturschutzrechtlichen Kompensationsverpflichtungen.

Auftretende Landnutzungskonflikte sollen gelöst und bodenordnerisch koordiniert werden

Naturschutz

Die beiden eng benachbarten NSG "Fintlandsmoor" und "Dänikhorster Moor" sollen als FFH-Gebiete wieder vernässt werden. Hierzu sind zur weiteren ordnungsgemäßen Entwässerung landwirtschaftlicher Nutzflächen außerhalb des Gebietes die durch die NSG verlaufenden Hauptentwässerungsgräben, insbesondere der Dänikhorster Moorkanal (Gewässer II. Ordnung), zu verlegen. Zusätzlich soll auch der Bereich zwischen den NSG’s vernässt werden. Hierzu hat der Landkreis über eine EU-Förderung 45 ha erworben, die zusammen mit weiteren 20 ha öffentlichen Flächen lagerichtig im künftigen zusätzlichen Vernässungsgebiet auszuweisen sind. Im künftigen erweiterten Schutzgebiet können nach Unterbrechung der Entwässerung und Einstellung der Unterhaltung die Wasserstände so angehoben werden, dass die Schutzziele erreicht werden ohne Ansprüche Dritter zu beeinträchtigen.

Wasserwirtschaft

Für die neuen Gewässerabschnitte sind die Flächen bereitzustellen und Zerschneidungsschäden möglichst zu beheben. Das neue Gewässernetz wird naturnah entsprechend der EU-WRRL von der Ammerländer Wasseracht gestaltet.

Kommunalentwicklung

Zur lagerichtigen Ausweisung im erweiterten Schutzgebiet und deren Absicherung sollen für Kompensationsmaßnahmen der Kommunen Stadt Westerstede, Gemeinde Edewecht und Gemeinde Bad Zwischenahn bis zu 108 ha im Verfahrensgebiet im Flurbereinigungsverfahren freihändig erworben und in einem Kompensationspool ausgewiesen werden.

Agrarstruktur, Landwirtschaft, Baumschulen

Durch ökologische Aufwertungsmöglichkeiten im Kompensationspool wird der Verbrauch landwirtschaftlicher Flächen insgesamt reduziert und störende punktuelle Kompensationen vermieden. Durch Zusammenlegung zerstreut liegender landwirtschaftlicher Grundstücke und eine nachhaltige Verbesserung der Erschließung dieser Nutzflächen durch den Ausbau unzureichend befestigter Wirtschaftswege lassen sich die Bewirtschaftungskosten in der Landwirtschaft reduzieren. Dadurch kann die Wirtschaftskraft gesteigert, und die Existenzfähigkeit der landwirtschaftlichen Betriebe verbessert werden. So soll der durch öffentliche Planungen entstehende Gesamteingriff für die Landwirtschaft, u.a. durch Verlust von bis zu 153 ha landw. Nutzfläche, gemildert bzw. ausgeglichen werden.

Nebenziele

Erholung

Alle Maßnahmen sollen den sanften Tourismus stärken, wobei die Konflikte mit der Landwirtschaft über angeregte Besucher- und Verkehrslenkungskonzepte bezüglich des außerlandwirtschaftlichen Verkehrs verringert werden sollen

Verfahrensablauf

Verfahrensschritt

Datum/Jahr

Anordnung der Flurbereinigung

24.06.2010

Feststellung der Wertermittlungsergebnisse

02.12.2015

Planfeststellung/ Genehmigung des Planes über die gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen

11.10.2011

vorläufige Besitzeinweisung

24.09.2018

Vorlage des Flurbereinigungsplanes

15.10.2021

(vorzeitige) Ausführungsanordnung

05.04.2023

Berichtigung des Liegenschaftskatasters

02.05.2023

Grundbuchberichtigung


Gebietskarte   Bildrechte: ArL Weser-Ems

Gebietskarte

Aktuelles/ Dokumente

Artikel-Informationen

Ansprechpartner/in:
Herr Holger Brandt

Amt für regionale Landesentwicklung Weser-Ems
Projektleiter
Markt 15/16
26122 Oldenburg
Tel: +49 441 9215-325
Fax: +49 441 9215-9325

www.arl-we.niedersachsen.de

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