Vereinfachte Flurbereinigung Fintlandsmoor
Landkreis Ammerland
Verfahrensart
§ 86 FlurbG – Vereinfachte Flurbereinigung
Verfahrensnummer
2436
Teilnehmerzahl
553
Größe des Flurbereinigungsgebietes
2.858 ha
Schwerpunktziele
Bei dem vom LK Ammerland beantragten Flurb. Verfahren Fintlandsmoor handelt es sich um ein Projekt mit interkommunalem und interdisziplinärem Ansatz für einen zukunftsweisenden Umgang mit naturschutzrechtlichen Kompensationsverpflichtungen.
Auftretende Landnutzungskonflikte sollen gelöst und bodenordnerisch koordiniert werden
Naturschutz
Die beiden eng benachbarten NSG "Fintlandsmoor" und "Dänikhorster Moor" sollen als FFH-Gebiete wieder vernässt werden. Hierzu sind zur weiteren ordnungsgemäßen Entwässerung landwirtschaftlicher Nutzflächen außerhalb des Gebietes die durch die NSG verlaufenden Hauptentwässerungsgräben, insbesondere der Dänikhorster Moorkanal (Gewässer II. Ordnung), zu verlegen. Zusätzlich soll auch der Bereich zwischen den NSG’s vernässt werden. Hierzu hat der Landkreis über eine EU-Förderung 45 ha erworben, die zusammen mit weiteren 20 ha öffentlichen Flächen lagerichtig im künftigen zusätzlichen Vernässungsgebiet auszuweisen sind. Im künftigen erweiterten Schutzgebiet können nach Unterbrechung der Entwässerung und Einstellung der Unterhaltung die Wasserstände so angehoben werden, dass die Schutzziele erreicht werden ohne Ansprüche Dritter zu beeinträchtigen.
Wasserwirtschaft
Für die neuen Gewässerabschnitte sind die Flächen bereitzustellen und Zerschneidungsschäden möglichst zu beheben. Das neue Gewässernetz wird naturnah entsprechend der EU-WRRL von der Ammerländer Wasseracht gestaltet.
Kommunalentwicklung
Zur lagerichtigen Ausweisung im erweiterten Schutzgebiet und deren Absicherung sollen für Kompensationsmaßnahmen der Kommunen Stadt Westerstede, Gemeinde Edewecht und Gemeinde Bad Zwischenahn bis zu 108 ha im Verfahrensgebiet im Flurbereinigungsverfahren freihändig erworben und in einem Kompensationspool ausgewiesen werden.
Agrarstruktur, Landwirtschaft, Baumschulen
Durch ökologische Aufwertungsmöglichkeiten im Kompensationspool wird der Verbrauch landwirtschaftlicher Flächen insgesamt reduziert und störende punktuelle Kompensationen vermieden. Durch Zusammenlegung zerstreut liegender landwirtschaftlicher Grundstücke und eine nachhaltige Verbesserung der Erschließung dieser Nutzflächen durch den Ausbau unzureichend befestigter Wirtschaftswege lassen sich die Bewirtschaftungskosten in der Landwirtschaft reduzieren. Dadurch kann die Wirtschaftskraft gesteigert, und die Existenzfähigkeit der landwirtschaftlichen Betriebe verbessert werden. So soll der durch öffentliche Planungen entstehende Gesamteingriff für die Landwirtschaft, u.a. durch Verlust von bis zu 153 ha landw. Nutzfläche, gemildert bzw. ausgeglichen werden.
Nebenziele
Erholung
Alle Maßnahmen sollen den sanften Tourismus stärken, wobei die Konflikte mit der Landwirtschaft über angeregte Besucher- und Verkehrslenkungskonzepte bezüglich des außerlandwirtschaftlichen Verkehrs verringert werden sollen
Verfahrensablauf
Verfahrensschritt |
Datum/Jahr |
Anordnung der Flurbereinigung |
24.06.2010 |
Feststellung der Wertermittlungsergebnisse |
02.12.2015 |
Planfeststellung/ Genehmigung des Planes über die gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen |
11.10.2011 |
vorläufige Besitzeinweisung |
24.09.2018 |
Vorlage des Flurbereinigungsplanes |
15.10.2021 |
(vorzeitige) Ausführungsanordnung |
05.04.2023 |
Berichtigung des Liegenschaftskatasters |
02.05.2023 |
Grundbuchberichtigung |
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Gebietskarte
Aktuelles/ Dokumente
Artikel-Informationen
Ansprechpartner/in:
Herr Holger Brandt
Amt für regionale Landesentwicklung Weser-Ems
Projektleiter
Markt 15/16
26122 Oldenburg
Tel: +49 441 9215-325
Fax: +49 441 9215-9325