Flurbereinigungsverfahren Schwei
Landkreis Wesermarsch
Verfahrensname
Schwei
Verfahrensart
§ 1 FlurbG – Flurbereinigung
Verfahrensnummer
2309
Teilnehmerzahl
390
Größe des Flurbereinigungsgebietes
2.851 ha
Schwerpunktziele
Im Flurbereinigungsgebiet Schwei sollen die Produktions- und Arbeitsbedingungen in der Landwirtschaft verbessert werden. Aufgrund der äußerst schwierigen örtlichen Gegebenheiten soll das Flurbereinigungsverfahren die betriebswirtschaftlichen Bedingungen soweit wie möglich an die heutigen Anforderungen anpasst werden.
Zur Senkung des Arbeitszeitbedarfs und zur Reduzierung der Flächenbewirtschaftungskosten ist eine umfangreiche Neuordnung der Flurstruktur erforderlich. Hierzu gehört die anforderungsgerechte Befestigung und Verbreiterung der vorhandenen Wirtschaftswege ebenso wie die Neuanlage von Querverbindungen zur wirtschaftlichen Unterteilung und Erschließung der Streifenfluren. Das vorhandene Gewässersystem muss dabei an das neue Wegenetz angepasst und der zersplitterte und unwirtschaftlich geformte Grundbesitz neu geordnet und zusammengelegt werden. Durch diese Maßnahmen soll die Wirtschaftskraft der Betriebe verbessert und Ihre Existenz langfristig gesichert werden. Ohne funktionierende Landwirtschaft ist der Fortbestand der Kulturlandschaft sowie des Wirtschafts- und Lebensraums um die Ortschaft Schwei bedroht.
Mit dem Flurbereinigungsverfahren sollen auch die allgemeine Landeskultur und die Landentwicklung gefördert und gegensätzliche Landnutzungsansprüche entflochten werden.Nebenziele
Die räumliche Nähe zur Bäderstraße bietet u. a. die Voraussetzung durch Verbesserung der touristischen Infrastruktur, z. B. dem Ausbau von Rad-, Reit- und Wanderwegen und Ferien auf dem Bauernhof (insbesondere Reiterferien), der ländlichen Bevölkerung eine ergänzende Einkommensmöglichkeit zu schaffen und gleichzeitig den sanften Tourismus in der Region zu stärken.
Auch eine Unterstützung und Ergänzung von Dorferneuerungsmaßnahmen ist durch Maßnahmen der Flurbereinigung möglich.
Landschaftspflegerische Maßnahmen zur Gestaltung der Kultur- und Erholungslandschaft sollen das Gesamtvorhaben abrunden.Verfahrensablauf
Verfahrensschritt |
Datum/Jahr |
Anordnung der Flurbereinigung |
12.11.2010 |
Feststellung der Wertermittlungsergebnisse |
30.11.2018 |
Planfeststellung/ Genehmigung des Planes über die gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen |
19.04.2012 |
vorläufige Besitzeinweisung |
17.11.2021 |
Vorlage des Flurbereinigungsplanes |
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(vorzeitige) Ausführungsanordnung |
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Berichtigung des Liegenschaftskatasters |
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Grundbuchberichtigung |
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Schlussfeststellung |
Gebietskarte
Aktuelles / Dokumente
Artikel-Informationen
Ansprechpartner/in:
Frau Hanna Schramm
Amt für regionale Landesentwicklung Weser-Ems
Projektleiterin
Markt 15/16
26122 Oldenburg
Tel: 0441 9215-109