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Strukturhilfen Wilhelmshaven

Förderprogramm zur Bewältigung des Strukturwandels und zur Sicherung der Beschäftigung im Zuge des Kohleausstiegs am Standort Wilhelmshaven


Mit der „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Investitionen zur Bewältigung des Strukturwandels und Sicherung der Beschäftigung im Zuge der Beendigung der Verstromung von Steinkohle am Standort Wilhelmshaven“ werden Strukturhilfen zur Verbesserung der räumlich-strukturellen Entwicklung des Steinkohlekraftwerkstandortes Wilhelmshaven gewährt. Für den Standort Wilhelmshaven und die angrenzenden Gemeindegebiete Sande, Schortens, Wangerland des Landkreises Friesland stehen bis einschließlich 2038 141 Mio. Euro Bundesmittel zur Verfügung.

Mit der finanziellen Unterstützung soll ein erkennbarer Aufbau neuer Beschäftigung und neuer Wertschöpfung als gleichwertiger Ersatz für wegfallende Arbeitsplätze und Wertschöpfung erreicht werden — parallel und gleichwertig zu den Zielen der Wahrung der Versorgungssicherheit, eines effektiven Klimaschutzes sowie unverändert fortbestehender Planungs- und Rechtssicherheit. Der Strukturwandel in der Kohleregion leistet damit einen integralen Beitrag zu einem umfassenden Transformationsprozess hin zu einer weitgehend treibhausgasneutralen Wirtschaft.

Was wird gefördert (Nr. 2 der Richtlinie):

Die Zuwendung wird für Investitionen zur Verbesserung der wirtschaftlichen Infrastruktur insbesondere in folgenden Bereichen gewährt:

  1. wirtschaftsnahe Infrastruktur, insbesondere Erwerb und Herrichtung von Flächen für Unternehmen sowie die energetische Sanierung von infolge des Ausstiegs aus der Kohleverstromung zur Verfügung stehenden Gebäuden zur Nachnutzung,

  2. Verkehr, insbesondere zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der Gemeinden sowie Schienenbahnen, die nicht Eisenbahnen des Bundes sind, im Rahmen des öffentlichen Personennahverkehrs,

  3. öffentliche Fürsorge zur Verbesserung wirtschaftsbezogener Standortbedingungen, insbesondere Ausbau von Einrichtungen für Kinder- und Jugendliche, Investitionen in die Gesundheits- und Kultureinrichtungen sowie altersgerechter Umbau und Barriereabbau,

  4. Städtebau, Stadt- und Regionalentwicklung,

  5. Digitalisierung, Breitband- und Mobilfunkinfrastruktur,

  6. touristische Infrastruktur,

  7. Infrastrukturen für Forschung, Innovation und Technologietransfer sowie ergänzende betriebliche Aus- und Weiterbildung,

  8. Klima- und Umweltschutz einschließlich Investitionen zur energetischen Sanierung von Infrastrukturen, zur Bodensanierung und zum Lärmschutz,

  9. Naturschutz und Landschaftspflege, insbesondere Maßnahmen zur Renaturierung und Umgestaltung ehemaliger Tagebauflächen sowie zu deren Aufforstung.

Fördergebiet:

Stadt Wilhelmshaven. Strukturhilfemaßnahmen in den unmittelbar angrenzenden Gemeinden und Gemeindeverbänden können gefördert werden, sofern diese Maßnahmen geeignet sind, den Förderzweck zu erreichen und im Einvernehmen mit den betroffenen Gebietskörperschaften durchgeführt werden.

Wer ist antragsberechtigt:

  • Stadt Wilhelmshaven, die angrenzenden Gemeinden Sande, Schortens und Wangerland und der Landkreis Friesland
  • Juristische Personen, die steuerbegünstigte Zwecke verfolgen, oder die nicht auf Gewinnerzielung ausgerichtet sind oder die öffentliche Aufgaben in den vorgenannten Förderbereichen erfüllen.
  • Sofern beim Träger Gewerbebetriebe beteiligt sind, muss der Anteil der kommunalen und / oder steuerbegünstigten Beteiligten überwiegen.

Höhe der Förderung:

Die Höhe der Zuwendung beträgt bis zu 90 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben.

Bewilligungsbehörde:

Bewilligungsbehörde ist das Amt für regionale Landesentwicklung Weser-Ems, das potenziellen Antragstellern auch beratend zur Seite steht. Es gibt keine Antragsstichtage.
Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Investitionen zur Bewältigung des Strukturwandels und Sicherung der Beschäftigung im Zuge der Beendigung der Verstromung von Steinkohle am Standort Wilhelmshaven (RL Strukturhilfen WHV

  Text der RL Strukturhilfen Wilhelmshaven
(PDF, 2,65 MB)

  Antragsvordruck
(PDF, 0,67 MB)

  Hinweise zur Antragstellung
(PDF, 0,59 MB)

  Unterlagen zur baufachlichen Prüfung
(PDF, 0,22 MB)

  Erlass Richtlinienänderung 1.1.2024
(PDF, 0,07 MB)

  Erlass Richtlinienänderung 20.06.2024
(PDF, 0,21 MB)

Artikel-Informationen

Ansprechpartner/in:
Frau Stephanie Rohenkohl

Amt für regionale Landesentwicklung Weser-Ems
Theodor-Tantzen-Platz 8
26122 Oldenburg
Tel: 0441/9215-457
Fax: 0441/9215-9457

www.arl-we.niedersachsen.de

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