Text der RL Strukturhilfen Wilhelmshaven
(PDF, 2,65 MB)
Antragsvordruck
(PDF, 0,67 MB)
Hinweise zur Antragstellung
(PDF, 0,59 MB)
Unterlagen zur baufachlichen Prüfung
(PDF, 0,22 MB)
Mit der „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Investitionen zur Bewältigung des Strukturwandels und Sicherung der Beschäftigung im Zuge der Beendigung der Verstromung von Steinkohle am Standort Wilhelmshaven“ werden Strukturhilfen zur Verbesserung der räumlich-strukturellen Entwicklung des Steinkohlekraftwerkstandortes Wilhelmshaven gewährt. Für den Standort Wilhelmshaven und die angrenzenden Gemeindegebiete Sande, Schortens, Wangerland des Landkreises Friesland stehen bis einschließlich 2038 141 Mio. Euro Bundesmittel zur Verfügung.
Mit der finanziellen Unterstützung soll ein erkennbarer Aufbau neuer Beschäftigung und neuer Wertschöpfung als gleichwertiger Ersatz für wegfallende Arbeitsplätze und Wertschöpfung erreicht werden — parallel und gleichwertig zu den Zielen der Wahrung der Versorgungssicherheit, eines effektiven Klimaschutzes sowie unverändert fortbestehender Planungs- und Rechtssicherheit. Der Strukturwandel in der Kohleregion leistet damit einen integralen Beitrag zu einem umfassenden Transformationsprozess hin zu einer weitgehend treibhausgasneutralen Wirtschaft.
Was wird gefördert (Nr. 2 der Richtlinie):
Die Zuwendung wird für Investitionen zur Verbesserung der wirtschaftlichen Infrastruktur insbesondere in folgenden Bereichen gewährt:
Fördergebiet:
Stadt Wilhelmshaven. Strukturhilfemaßnahmen in den unmittelbar angrenzenden Gemeinden und Gemeindeverbänden können gefördert werden, sofern diese Maßnahmen geeignet sind, den Förderzweck zu erreichen und im Einvernehmen mit den betroffenen Gebietskörperschaften durchgeführt werden.
Wer ist antragsberechtigt:
Höhe der Förderung:
Die Höhe der Zuwendung beträgt bis zu 90 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben.
Bewilligungsbehörde:
Bewilligungsbehörde ist das Amt für regionale Landesentwicklung Weser-Ems, das potenziellen Antragstellern auch beratend zur Seite steht. Es gibt keine Antragsstichtage. Text der RL Strukturhilfen Wilhelmshaven
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Antragsvordruck
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Hinweise zur Antragstellung
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Unterlagen zur baufachlichen Prüfung
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Artikel-Informationen
Ansprechpartner/in:
Frau Stephanie Rohenkohl
Amt für regionale Landesentwicklung Weser-Ems
Theodor-Tantzen-Platz 8
26122 Oldenburg
Tel: 0441/9215-457
Fax: 0441/9215-9457