Vereinfachte Flurbereinigung Eilsum-Grimersum
Einleitung - Millionensumme für Wegebau in Eilsum-Grimersum
Der Start des Flurbereinigungsverfahren Eilsum-Grimersum, Gemeinde Krummhörn, steht an. Das Verfahren wurde von Agrarministerin Barbara Otte-Kinast durch das Flurbereinigungsprogramm 2022 bis 2026 verkündet und damit die Einleitung des Flurbereinigungsverfahren genehmigt. Diese positive Nachricht konnte der Landesbeauftragte für regionale Landesentwicklung Weser-Ems Herr Franz-Josef Sickelmann der Bürgermeisterin Frau Looden und den Arbeitskreismitgliedern am 30.03.2022 überbringen.
In einem rund 1.900 ha großen Gebiet um die Ortschaften Eilsum und Grimersum der Gemeinde Krummhörn wurde eine Flurbereinigung vorbereitet. In diesem mehrjährigen Verfahren sollen durch Verbesserung des landwirtschaftlichen Wegenetzes sowie durch Zusammenlegung von landwirtschaftlichen Nutzflächen vorrangig die ansässigen landwirtschaftlichen Betriebe durch Senkung der Produktions- und Betriebskosten gestärkt werden. Aber auch Maßnahmen des Natur- und Gewässerschutzes sowie der kommunalen Entwicklung sollen über das Verfahren umgesetzt werden, sodass für den gesamten ländlichen Raum ein Mehrwert geschaffen wird.
Insgesamt sind für die Flurbereinigung „Eilsum-Grimersum“ finanzielle Mittel in Höhe von 2.650.000 € beim Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz angemeldet worden. Diese werden zu 75 Prozent von EU, Bund und Land bezuschusst. Insgesamt sollen von diesen Mitteln rund 2.000.000 € in den ländlichen Wegebau fließen.
Um konkrete Aussagen zu Maßnahmen, Kosten und Gebietsabgrenzung treffen zu können, wurde in 2021 ein Arbeitskreis gegründet. Diesem gehören die örtliche Landwirtschaft, Vertreter der Gemeinde, der unteren Naturschutzbehörde, der landwirtschaftlichen Berufsvertretung sowie des Entwässerungsverbandes an. Ziel war die Erarbeitung eines Konzepts, welches die auszubauenden Wege innerhalb der Flurbereinigung und eine ökologische Maßnahmenplanung für das Projektgebiet beinhaltet. Die Ergebnisse wurden in den sogenannten Neugestaltungsgrundsätzen zusammengefasst.
Das Flurbereinigungsverfahren ist auf einige Jahre angelegt und verfolgt folgende Ziele:
- Neuordnung und Zusammenlegung von zersplittertem Grundbesitz unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten sowie vorhandener Eigentums- und Topografiestrukturen,
- Schaffung eines am heutigen Bedarfes ausgerichteten leistungsstarken Wirtschaftswegenetzes auf ca. 9 km Länge durch naturschonenden und umweltverträglichen Ausbau auf vorhandenen Trassen,
- die Entwicklung von naturnahen Biotopverbund-Strukturen auf den Schlafdeichen im Verfahrensgebiet sowie die Schaffung von zusammenhängenden Grünlandbereichen für den Wiesenvogelschutz zur Aufwertung und Verbesserung des ökologischen Potentials, die Ausweitung von Kleingewässern und die Anlage von Gewässer-Aufweitungen am Alten Greetsieler Sieltief zur Verbesserung des ökologischen Potentials des Gewässers,
- die Auflösung von Konflikten zwischen wechselseitig störenden Nutzungen der Landwirtschaft und des Naturschutzes und Sicherstellung einer konfliktfreien Neuordnung der Grundstücksnutzung durch Bodenmanagement,
- die Neuvermessung und anschließende Übernahme der Ergebnisse der Flurbereinigung in das Liegenschaftskataster zum Zwecke der Fortschreibung und Erneuerung des Liegenschaftskatasters.
Die Neugestaltungsgrundsätze werden zurzeit allen Grundstückeigentümern sowie Interessierten auf der Internetseite des Amtes für regionale Landesentwicklung Weser-Ems im Vorfeld der Anordnung des Verfahrens vorgestellt.
In Anwesenheit der Arbeitskreismitglieder übergab der der Landesbeauftragte für regionale Landesentwicklung Weser-Ems Herr Franz-Josef Sickelmann der Bürgermeisterin der Gemeinde Krummhörn, Frau Hike Looden, am 30. März die Mitteilung über den Beginn des Flurbereinigungsverfahren Eilsum-Grimersum.
Artikel-Informationen
erstellt am:
01.04.2022
zuletzt aktualisiert am:
14.04.2022
Ansprechpartner/in:
Frau Marlies Wieghaus
Amt für regionale Landesentwicklung Weser-Ems
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