Raumordnungsverfahren für Offshore-Leitung abgeschlossen
Das Amt für regionale Landesentwicklung Weser Ems hat am 05. Juli 2018 das Raumordnungsverfahren für die Planung von Trassenkorridoren zwischen dem Anlandungspunkt Hilgenriedersiel und dem Netzverknüpfungspunkt Cloppenburg für das nördliche Teilstück von der Küste bis zur Kreisgrenze Ammerland/Cloppenburg abgeschlossen. Die Verbindung, die durchgehend als Erdkabel und nicht als Freileitung realisiert wird, dient der Netzanbindung von Offshore-Windparks in der Nordsee. Bei der Festlegung des Korridors berücksichtigte die obere Landesplanungsbehörde insbesondere die Belange Wohnen und Siedlungsentwicklung, Erholung und Tourismus, Naturschutz sowie Landwirtschaft. Nötig geworden war die neue Trasse, weil die Kapazitäten der bereits festgelegten Trassen für die zu transportierenden Strommengen nicht ausreichen. Gegenstand des Raumordnungsverfahrens sind mehrere Trassenkorridore bis zu einem Suchraum für einen Konverterstandort im Raum Cloppenburg. Die Konverteranlage dient dazu, den von der Nordsee kommenden Gleichstrom zur Einspeisung in das Höchstspannungsstromnetz in Drehstrom umzuwandeln. Da dieser Suchraum erst im noch laufenden Raumordnungsverfahren für die Planung einer 380-kV-Leitung Conneforde-Cloppenburg festgelegt wird, bleibt die Trassenfestlegung in dieser Landesplanerischen Feststellung südlich der Grenze Landkreise Ammerland/Cloppenburg noch offen. Sobald eine Landesplanerische Feststellung zum Konverterstandort erfolgt ist, ergeht für den südlichen Trassenkorridor eine Ergänzung zu dieser Landesplanerischen Feststellung. So wird die in den Raumordnungsverfahren immer wieder geforderte Abstimmung zwischen den Planungen der verschiedenen Stromleitungstrassen in der Region Weser-Ems gewährleistet. Im Raumordnungsverfahren waren die Rahmenvorgaben der Bundesnetzagentur aus dem Netzentwicklungsplan und dem Offshore-Netzentwicklungsplan zu beachten. Hier wurde der Leitungsbedarf und der Netzverknüpfungspunkt Cloppenburg rechtlich verbindlich festgelegt. Für den Übertragungsnetzbetreiber und die niedersächsischen Behörden gab es keine Möglichkeit, von diesen Rahmenvorgaben abzuweichen. Die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr bearbeitet das Vorhaben nun weiter. In den Planfeststellungsverfahren legt sie die endgültige Trasse fest und genehmigt diese. An diesem Prozess beteiligen sich dann wieder Behörden, Verbände und die Öffentlichkeit. Erst nach Abschluss des Planfeststellungsverfahrens (Planfeststellungsbeschluss) kann die Leitung gebaut werden. Die Ergebnisse der nun vorliegenden landesplanerischen Feststellung berücksichtigt die Landesbehörde bei ihrer weiteren Bearbeitung des Vorhabens. Der Text der Landesplanerischen Feststellung kann im Internet unter www.rov-offshorekorridor.niedersachsen.de heruntergeladen werden.
Bildrechte: Amt für regionale Landesentwicklung Weser-Ems, Bernhard Heidrich
So wie auf diesem Foto sieht eine Baustelle zur Verlegung eines Erdkabels zur Anbindung von Offshore-Windparks aus.