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Zukunftsräume Niedersachsen: Förderprogramm für kleine und mittlere Städte geht in die dritte Runde

Im Zuge der Corona-Pandemie stehen kleine und mittlere Städte in Niedersachsen vor großen Herausforderungen. Für sie wird es zunehmend schwieriger, die Zentrumsfunktion für die sie umgebenden ländlichen Räume wahrzunehmen. Um diese Städte in dieser Situation zu unterstützen, legt das Ministerium für Bundes- und Europaangelegenheiten und Regionale Entwicklung im Herbst 2020 eine weitere Förderrunde des Förderprogramms ‘Zukunftsräume Niedersachsen‘ auf. „Die Kommunen brauchen jetzt unsere Unterstützung. Deshalb ist es mir besonders wichtig, noch in diesem Herbst eine weitere Förderrunde durchzuführen“, betonte Regionalministerin Birgit Honé am (heutigen) Mittwoch in Hannover. „Mit der Richtlinie ‘Zukunftsräume Niedersachsen‘ bieten wir kleinen und mittleren Städten und Gemeinden in Niedersachsen ein flexibles Instrument an, das sie dabei unterstützt, ihre Ankerfunktion für die ländlichen Räume wahrzunehmen.“

Ich begrüße eine weitere Förderrunde im Förderprogramm Zukunftsräume Niedersachsen sehr", sagte Landesbeauftragter Franz-Josef Sickelmann. "Aufgrund der hohen Nachfrage und des begrenzten Budgets konnten wir zuletzt nicht alle Anträge bewilligen. Durch einen weiteren Stichtag bietet sich nun für viele Kommunen eine erneute Chance auf eine Verwirklichung ihrer Projektideen. Insgesamt zeigt sich, dass das neue Förderinstrument des Landes in der Region innovative Vorhaben anstößt und damit zur Stärkung der Ankerfunktion von zentralen Orten und von Städten in ländlichen Regionen beiträgt", betonte Sickelmann.

Mithilfe des Förderprogramms soll die Attraktivität und Lebensqualität von Klein- und Mittelstädten, Gemeinden sowie Samtgemeinden ab 10.000 Einwohnerinnen und Einwohnern in Niedersachsen gesteigert werden. Der Antragsstichtag für die nunmehr dritte Förderrunde ist der 30. Oktober 2020. Zuwendungsanträge können jedoch nur gestellt werden, wenn die Projektträgerinnen und -träger dem jeweils zuständigen Amt für regionale Landesentwicklung bis spätestens vier Wochen vor dem Stichtag eine Interessenbekundung zur Programmaufnahme vorgelegt haben.

Die eingereichten Anträge werden nach einem Punktesystem bewertet. Die Fördersumme je Projekt bewegt sich zwischen 75.000 und 300.000 Euro. Die Projektlaufzeit beträgt maximal drei Jahre. Der Fördersatz liegt in der Regel bei 60 Prozent. Bei Bedarf können die Kommunen bei der Erstellung der Anträge auf einen Pool aus Expertinnen und Experten zurückgreifen. Die vierte Förderrunde ist für den Herbst 2021 geplant.

Nähere Informationen zur Richtlinie Zukunftsräume finden Sie hier.

Artikel-Informationen

erstellt am:
16.09.2020

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