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erstellt am:
20.06.2023
Der Start des Flurbereinigungsverfahren Klostermoor, Gemeinde Rhauderfehn, steht an. Das Verfahren wurde von Agrarministerin Miriam Staudte durch das Flurbereinigungsprogramm 2023 bis 2027 verkündet und damit die Einleitung des Flurbereinigungsverfahrens genehmigt. Diese positive Nachricht hat der Landesbeauftragte des Amtes für regionale Landesentwicklung Weser-Ems, Nikolaus Jansen, jetzt Rhauderfehns Bürgermeister Geert Müller und den Arbeitskreismitgliedern am überbracht. Die Flurbereinigung wird in einem rund 1.600 ha großen Gebiet östlich und südlich der Ortschaft Klostermoor in der Gemeinde Rhauderfehn stattfinden. In diesem mehrjährigen Verfahren sollen durch Verbesserung des landwirtschaftlichen Wegenetzes sowie durch Zusammenlegung von landwirtschaftlichen Nutzflächen vorrangig die ansässigen landwirtschaftlichen Betriebe durch Senkung der Produktions- und Betriebskosten gestärkt werden. Aber auch Maßnahmen des Naturschutzes sollen über das Verfahren umgesetzt werden, so dass für den gesamten ländlichen Raum ein Mehrwert geschaffen wird.
Insgesamt sind für die Flurbereinigung Klostermoor finanzielle Mittel in Höhe von 2.660.000 € durch das Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz bereitgestellt worden. Diese werden zu 75 Prozent von EU, Bund und Land bezuschusst. Insgesamt sollen von diesen Mitteln rund 2.100.000 € in den ländlichen Wegebau fließen.
Um konkrete Aussagen zu Maßnahmen, Kosten und Gebietsabgrenzung treffen zu können, wurde im Jahr 2018 ein Arbeitskreis gegründet. Diesem gehören Vertreter der örtlichen Landwirtschaft und der Gemeinde Rhauderfehn an. Weitere Gespräche wurden mit der unteren Naturschutzbehörde des Landkreises Leer und der landwirtschaftlichen Berufsvertretung geführt. Ziel war die Erarbeitung eines Konzepts, welches die auszubauenden Wege innerhalb der Flurbereinigung und eine ökologische Maßnahmenplanung für das Projektgebiet beinhaltet. Die Ergebnisse wurden in den sogenannten Neugestaltungsgrundsätzen zusammengefasst.
Das Flurbereinigungsverfahren ist auf einige Jahre angelegt und verfolgt folgende Ziele:
Vor der formellen Anordnung des neuen Verfahrens wird das Amt für regionale Landesentwicklung Weser-Ems die Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer aus dem Gebiet über die Zielsetzungen, die geplanten Maßnahmen und die voraussichtlich entstehenden Kosten informieren. Zu diesem Aufklärungstermin wird rechtzeitig eingeladen. Die Anordnung des Flurbereinigungsverfahrens wird in den nächsten Monaten erfolgen können.
Ansprechpartner: Marlies Wieghaus, Dezernatsteilleiterin 4.2
Tel. 04941/176-245
E-Mail. marlies.wieghaus@arl-we.niedersachsen.de
Gerd Bohlen, Projektleiter
Tel. 04941/176-247
E-Mail. gerd.bohlen@arl-we.niedersachsen.de