Artikel-Informationen
erstellt am:
22.11.2022
Ansprechpartner/in:
Frau Kerstin van Dyk
Amt für regionale Landesentwicklung Weser-Ems
Theodor-Tantzen-Platz 8
26122 Oldenburg
Tel: 0441/9215-461
Fax: 0441/9215-498
Meppen – Franz-Josef Sickelmann, Landesbeauftragter für regionale Landesentwicklung Weser-Ems, übergab am (heutigen) Dienstag einen Förderbescheid in einer Höhe von 3.380.000 Euro an Meppens Bürgermeister Helmut Knurbein. Die Mittel kommen aus dem Förderprogramm „Investitionspakt zur Förderung von Sportstätten“ des Landes Niedersachsen und stammen jeweils zur Hälfte aus Bundes- und Landesmitteln. Mit den Fördermitteln soll das Meppener Emsbad umfassend saniert werden. Die geschätzten Gesamtkosten liegen bei 5,5 Millionen Euro.
Das Emsbad in Meppen ist ein Hallen- und Freibad und wurde 1976 gebaut. Die Fördermittel sollen für die energetische Aufwertung (u.a. Fassade, Heizung, Lüftung) des Gebäudes eingesetzt werden. Außerdem wird der Eingangsbereich und die Umkleiden barrierefrei umgestaltet. Der Sprungturm wird erneuert, der Kleinkindbereich und das Becken des Freibads werden saniert.
Das Emsbad liegt im Erweiterungsgebiet des städtebaulichen Untersuchungsgebietes "Meppen - Historische Wallanlage". Entscheidendes Auswahlkriterium für die Förderung war zudem die ganzjährliche Nutzung, die hohe Bedeutung für die Region und der breite Nutzerkreis dieser Sportstätte.
Landesbeauftragter Franz-Josef Sickelmann unterstrich den hohen sozialen Aspekt der Schwimmbäder: „Schwimmbäder haben als Orte des Schwimmenlernens, als Sportstätte und auch als sozialer Treffpunkt, gerade für Jugendliche, einen hohen Wert für die örtliche Gemeinschaft“, sagte Sickelmann, „daher freue ich mich besonders, dass wir mit der Förderung einen Beitrag zur Zukunftsfähigkeit des Emsbades leisten dürfen.“
"Mit der Sanierung unseres Emsbades werden wir nicht nur in städtebaulicher Hinsicht enorm gewinnen“, sagte Meppens Bürgermeister Helmut Knurbein, „unser Freizeitangebot, unser Beitrag zur Gesundheitsförderung vor Ort wird aufgewertet und attraktiver - sicherlich nicht nur für die schwimmbegeisterten Meppenerinnen und Meppener. Ich freue mich sehr, dass unser Konzept überzeugt hat und wir dank der hohen Förderung in den nächsten Jahren grundlegend in diese Sportstätte investieren können."
Der Investitionspakt zur Förderung von Sportstätten wird im Jahr 2023 voraussichtlich nicht fortgesetzt. Hintergrund ist, dass der am 1. Juli 2022 vom Bundeskabinett verabschiedete Regierungsentwurf zum Bundeshaushalt 2023 und zum Finanzplan bis 2026 keine neuen Programmmittel für den Investitionspakt Sportstätten vorsieht.
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erstellt am:
22.11.2022
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Frau Kerstin van Dyk
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