Raumordnungsverfahren für 380-kV-Leitung von Emden/Ost nach Conneforde abgeschlossen
Das Raumordnungsverfahren für die geplante 380-kV-Höchstspannungsleitung zwischen den Umspannwerken Emden/Ost und Conneforde (Gemeinde Wiefelstede, Landkreis Ammerland) ist abgeschlossen. Am 24.06.2015 legte das zuständige Amt für regionale Landesentwicklung Weser-Ems die landesplanerische Feststellung vor. Darin fixiert die Behörde einen Korridor für die geplante Verbindung, welche die bestehende 220-kV-Höchstspannungsleitung ersetzen soll. Die neue Stromleitung ist nötig, weil die Kapazität der bestehenden Verbindung für den Abtransport der zukünftig aus On- und Offshore-Windparks kommenden Strommengen nicht ausreicht.
Die circa 60 Kilometer lange Trasse hat das Amt für regionale Landesentwicklung gemeinsam mit dem Übertragungsnetzbetreiber TenneT abgestimmt. Dabei gab das Bundesbedarfsplangesetz Start- und Endpunkt des Vorhabens vor.
In einem breiten Beteiligungsverfahren äußerten sich Gemeinden, Landkreise, Verbände, Unternehmen und Privatpersonen zu den Plänen. Bei der Trassenfindung standen insbesondere der Naturschutz und der Einfluss auf die Wohnbebauung im Mittelpunkt.
Der entworfene Leitungskorridor umgeht zunächst vom Umspannwerk Emden/Ost kommend das EU-Vogelschutzgebiet „Emsmarsch von Leer bis Emden“ im Norden. Die bestehende 220-kV-Leitung quert weiter östlich mit dem „Fehntjer Tief“ ein weiteres EU-Vogelschutzgebiet. Eine Freileitung ist nach Ansicht der Landesplanungsbehörde in diesem Bereich nicht genehmigungsfähig. Eine Verträglichkeit könnte die neue 380-kV-Leitung hier allenfalls durch eine Teilerdverkabelung erreichen. Auf Bundesebene wird derzeit an einer Gesetzesänderung gearbeitet, die eine Erdverkabelung ermöglichen würde. Eine nördliche Umgehung entlastet die durch die bestehende Leitung stark betroffene Bevölkerung des Ortsteils Timmel (Gemeinde Großefehn). Für das FFH-Gebiet „Lengener Meer, Stapeler Moor, Baasenmeers Moor“ ist eine Orientierung an der Bestandstrasse aus Sicht der oberen Landesplanungsbehörde die beste Lösung, auch wenn dieses Schutzgebiet durchquert wird. Die neu gestaltete Leitungsführung entlastet ferner die Ortsteile Oltmannsfehn (Gemeinde Uplengen) und Bockhornerfeld (Gemeinde Bockhorn).
Mit dem Abschluss des Raumordnungsverfahrens ist das Vorhaben noch nicht genehmigt. Die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr bearbeitet das Vorhaben nun weiter. Im Planfeststellungsverfahren legt sie die endgültige Trasse fest und genehmigt diese. An diesem Prozess beteiligen sie dann wieder Behörden, Verbände sowie die Bürgerinnen und Bürger. Die Ergebnisse der nun vorliegenden landesplanerischen Feststellung berücksichtigt die Landesbehörde bei ihrer weiteren Bearbeitung des Vorhabens.
Die landesplanerische Feststellung kann im Internet unter der Adresse
www.emden-conneforde.niedersachsen.de
eingesehen werden.
Darüber hinaus wird sie in den betroffenen Gemeinden einen Monat lang zur Einsicht öffentlich ausliegen.
Artikel-Informationen
Ansprechpartner/in:
Herr Bernhard Heidrich
Amt für regionale Landesentwicklung Weser-Ems
Theodor-Tantzen-Platz 8
26122 Oldenburg
Tel: 0441/9215-474