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Land fördert vier kommunale Projekte in Weser-Ems mit ca. 1,17 Millionen Euro

Ministerin Honé: Hilfen sind Beitrag für mehr Chancengleichheit in Niedersachsen


Das Land Niedersachsen unterstützt erneut Projekte in finanzschwachen Kommunen mit Kofinanzierungshilfen in Höhe von insgesamt 6,17 Millionen Euro. Das gab das Ministerium für Bundes- und Europaangelegenheiten und Regionale Entwicklung am 23.02.2022 in Hannover bekannt.

In Weser-Ems wurden Kofinanzierungen zu vier geplanten Projekten bewilligt. So soll die Gemeinde Großefehn für das Projekt „Up Fehn To Huus“ (Freizeit- und Sporteinrichtung in Spetzerfehn) 500 000 Euro erhalten, das Osnabrücker Pro-Aktiv-Center 451 135 Euro sowie die Gemeinde Bockhorst 187 082 Euro für eine Teilstreckensanierung des Emslandradwegs und die Gemeinde Rhauderfehn 35 124 Euro für den Neubau einer fehntypischen Fußgängerbrücke.

Die Finanzhilfen sollen Kommunen mit angespannter Haushaltslage in die Lage versetzen, die für EU-Förderungen notwendigen Eigenanteile für größere Projekte aufzubringen. Damit wirken die Kofinanzierungen wie Hebel, um umfangreichere Zukunftsvorhaben in den Kommunen zu realisieren.

Niedersachsens Regionalministerin Birgit Honé sieht in der Kofinanzierung eine große Chance für Kommunen, trotz aktueller Belastungen die Weichen für die Zukunft zu stellen. „Die Kofinanzierung ist ein Beitrag des Landes für mehr Chancengleichheit in Niedersachsen. Gerade in ländlichen Regionen wären viele EU-geförderte Projekte ohne die ,Kofi‘ nicht machbar. Und gerade dort sollte die Zukunft nicht von der Kassenlage abhängen“, sagte Honé.

„Wir sind froh, dass auch in diesem Jahr finanzschwache Kommunen in Weser-Ems Fördermittel des Landes erhalten, um an EU- Förderprogrammen teilnehmen zu können. Die geförderten Projekte werden in der Regel mit erheblichem Engagement aus Rat, Verwaltung und Bürgerschaft in den Städten und Gemeinden entwickelt, um die lokale und regionale Entwicklung voranzutreiben und die Kommunen attraktiv und zukunftsfähig zu gestalten. Gut, dass sie jetzt zur Realisierung kommen können.“, sagte der Landesbeauftragte Franz-Josef Sickelmann.

Hintergrund:

Die meisten EU-Förderprogramme gewähren für Investitionen oder Projekte keine Vollfinanzierung, sondern verlangen den Einsatz weiterer Finanzierungsquellen außerhalb der EU-Institutionen von bis zu 50 Prozent.

Dieser Finanzierungsteil wird Kofinanzierung genannt. Sie muss nachgewiesen werden, bevor ein EU-Förderprogramm zugesagt wird und ist damit für finanzschwache Antragssteller oft eine zentrale Hürde für die Umsetzung von Projekten.

Bereits seit 2015 erhalten besonders finanzschwache kommunale Körperschaften in Niedersachsen Kofinanzierungszuweisungen, um ihre Eigenanteile senken zu können. Das Verfahren liegt seit vergangenem Jahr vollständig in der Hand des Ministeriums für Bundes- und Europaangelegenheiten und Regionale Entwicklung.

Bei der am (heutigen) Mittwoch veröffentlichten Liste kann es in Einzelfällen zu Abweichungen kommen. Erfahrungsgemäß weichen die Projektvolumina, die zuwendungsfähigen Kosten und letztlich auch die aufzubringenden Eigenmittel teils erheblich von den im EU-Verfahren festgesetzten Werten ab. So erklären sich mögliche Abweichungen von Verteilungsliste und Bewilligungsbescheiden.

Letztendlich stehen die Beträge erst nach Abschluss der Maßnahmen und Vorlage der Verwendungsnachweise endgültig fest.

Artikel-Informationen

erstellt am:
23.02.2022

Ansprechpartner/in:
Frau Gerhild Frerichs-Schönbohm

Amt für regionale Landesentwicklung Weser-Ems
Theodor-Tantzen-Platz 8
26122 Oldenburg
Tel: 0441/9215-451
Fax: 0441/9215-9451

www.arl-we.niedersachsen.de

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