Landesplanerische Feststellung
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Karte zur Landesplanerischen Feststellung
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Die Planungsträgerin hat in Vorbereitung auf die Raumverträglichkeitsprüfung Trassenkorridore entwickelt und diese für eine nähere Betrachtung vorgeschlagen. Als erster formellen Schritt wurde am 21.09.2023 der Umfang der notwendigen Planunterlagen in einer Antragskonferenz mit den betroffenen Kommunen, Behörden, sonstigen Trägern öffentlicher Belange und Verbänden erörtert. Nachfolgend wurde durch das Amt für regionale Landesentwicklung Weser-Ems am 22.11.2023 der Untersuchungsrahmen festgelegt.
Die Unterlagen zu der Antragskonferenz, die Ergebnisniederschrift der Antragskonferenz und den genannten Untersuchungsrahmen finden Sie hier.
Das Amt für regionale Landesentwicklung hat am 10.04.2024 die Raumverträglichkeitsprüfung eingeleitet.
Am 07.08.2024 wurde der Erörterungstermin durchgeführt. Vorbereitende Unterlagen (Synopse) für diesen Termin, den Ergebnisvermerk nebst Präsentation sowie die Antragsunterlagen der Raumverträglichkeitsstudie finden Sie hier.
Das Amt für regionale Landesentwicklung Weser-Ems hat die Raumverträglichkeitsprüfung am 27.09.2024 mit der Landesplanerischen Feststellung abgeschlossen.
Hier wurden die Trassenkorridore mit folgendem Ergebnis geprüft:
Für die Entscheidung für den landesplanerisch festgestellten Trassenkorridor waren insbesondere die Nutzungsansprüche sowohl der Landwirtschaft als auch von Erholung und Tourismus sowie die Schutzgüter Tiere/Pflanzen//Naturschutz, Boden und Kulturgüter/Bodendenkmalpflege ausschlaggebend. Die bestehenden Siedlungen und Einzelgebäude sowie die baulichen Entwicklungsabsichten der Kommunen wurden so weit wie möglich berücksichtigt.
Der Planungsträgerin Amprion Offshore GmbH wurde aufgegeben, bei der nachfolgenden Detailplanung die bauliche Entwicklung der Städte und Gemeinden sowie die Belange der Landwirtschaft, des Naturschutzes, von Erholung und Tourismus sowie der Trinkwassergewinnung einfließen zu lassen.
Die Landesplanerische Feststellung ist bei Genehmigungen, Planfeststellungen und sonstigen behördlichen Entscheidungen über die Zulässigkeit des Vorhabens zu berücksichtigen. Sie entfaltet keine unmittelbare Rechtswirkung (d.h. sie ist nicht justiziabel), sondern ist eine gutachterliche Stellungnahme zur Raumverträglichkeit der Planung für nachfolgende Verfahren. Für die geplanten Leitungen wird die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr nach Abschluss der Raumverträglichkeitsprüfung Planfeststellungsverfahren durchführen.
Artikel-Informationen
Ansprechpartner/in:
Frau Karin Flemming
Amt für regionale Landesentwicklung Weser-Ems
Theodor-Tantzen-Platz 8
26122 Oldenburg
Tel: 0441/9215-471