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Raumordnungsverfahren für die Planung von Landkorridoren für zukünftige Offshore Anbindungsleitungen im niedersächsischen Küstenmeer, Landtrassen 2030

Die TenneT Offshore GmbH (Planungsträgerin) plant Trassenkorridore für zukünftige Erdkabel-Offshore-Netzanbindungsprojekte

  • von Hilgenriedersiel (Gemeinde Hagermarsch, Samtgemeinde Hage, Landkreis Aurich) nach Wilhelmshaven und
  • von Dornumergrode (Gemeinde Dornum, Landkreis Aurich) nach Unterweser (Gemeinde Stadland, Landkreis Wesermarsch)

Die Planungsträgerin hat in Vorbereitung auf das Raumordnungsverfahren Trassenkorridore entwickelt und diese für eine nähere Betrachtung vorgeschlagen. Als erster formellen Schritt wurde am 28./29.09.2021 der Umfang der notwendigen Planunterlagen in einer Antragskonferenz mit den betroffenen Kommunen, Behörden, sonstigen Trägern öffentlicher Belange und Verbänden erörtert. Nachfolgend wurde durch das Amt für regionale Landesentwicklung Weser-Ems am 25.11.2021 der Untersuchungsrahmen festgelegt.

Die Unterlagen zu der Antragskonferenz, die Ergebnisniederschrift der Antragskonferenz und den genannten Untersuchungsrahmen finden Sie hier

Das Amt für regionale Landesentwicklung hat am 11.07.2022 das Raumordnungsverfahren eingeleitet. Die Antragsunterlagen finden Sie hier.

Am 13.12.2022 wurde der Erörterungstermin durchgeführt. Vorbereitende Unterlagen (Synopse) für diesen Termin, den Ergebnisvermerk nebst Präsentation finden Sie rechts in der Info-Spalte.

Das Amt für regionale Landesentwicklung Weser-Ems hat das Raumordnungsverfahren am 30.03.2023 mit der Landesplanerischen Feststellung abgeschlossen.

Hier wurden die Trassenkorridore mit folgendem Ergebnis geprüft:

  • Die Leitungsvorhaben sind energiewirtschaftlich erforderlich, um den in der Nordsee produzierten Strom in das Leitungsnetz an Land einzuspeisen.
  • Eine Leitungsverlegung in den landesplanerisch festgestellten Trassenkorridoren ist für diese Projekte die raum- und umweltverträglichste Lösung.

Für die Entscheidung für die landesplanerisch festgestellten Trassenkorridore waren insbesondere die Nutzungsansprüche sowohl der Landwirtschaft als auch von Erholung und Tourismus sowie die Schutzgüter Tiere/Pflanzen//Naturschutz, Boden und Kulturgüter/Bodendenkmalpflege ausschlaggebend. Die bestehenden Siedlungen und Einzelgebäude sowie die baulichen Entwicklungsabsichten der Kommunen wurden eingehend berücksichtigt.

Der Planungsträgerin Tennet Offshore GmbH wurde aufgegeben, bei der nachfolgenden Detailplanung die bauliche Entwicklung der Städte und Gemeinden sowie die Belange der Landwirtschaft, des Naturschutzes, von Erholung und Tourismus sowie der Trinkwassergewinnung einfließen zu lassen.

Die Landesplanerische Feststellung ist bei Genehmigungen, Planfeststellungen und sonstigen behördlichen Entscheidungen über die Zulässigkeit des Vorhabens zu berücksichtigen. Sie entfaltet keine unmittelbare Rechtswirkung (d.h. sie ist nicht justiziabel), sondern ist eine gutachterliche Stellungnahme zur Raumverträglichkeit der Planung für nachfolgende Verfahren. Für die geplanten Leitungen wird die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr nach Abschluss des Raumordnungsverfahrens Planfeststellungsverfahren durchführen.




Synopse Landtrassen 2030

  Synopse.pdf
(PDF, 7,11 MB)

Artikel-Informationen

Ansprechpartner/in:
Herr Bernhard Heidrich

Amt für regionale Landesentwicklung Weser-Ems
Theodor-Tantzen-Platz 8
26122 Oldenburg
Tel: 0441/9215-474

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