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Raumordnungsverfahren für die Planung von Landkorridoren zur Anbindung von Offshore-Netzanbindungsprojekte zu den Netzverknüpfungspunkten Wehrendorf und Westerkappeln

Die Amprion Offshore GmbH (Planungsträgerin) plant Trassenkorridore für zukünftige Erdkabel-Offshore-Netzanbindungsleitungen von Hilgenriedersiel (Gemeinde Hagermarsch, Samtgemeinde Hage, Landkreis Aurich) bis zu den Netzverknüpfungspunkten

  • Wehrendorf (Gemeinde Bad Essen, Landkreis Osnabrück) und
  • Westerkappeln (Nordrhein-Westfalen).

Die geplanten Offshore-Netzanbindungssysteme bestehen aus drei Teilen:

  • Gleichstrom-Erdkabel,
  • Konverter-Station,
  • 380-kV-Drehstromanbindung.

Die Planungsträgerin hat in Vorbereitung auf das Raumordnungsverfahren Trassenkorridore entwickelt und diese für eine nähere Betrachtung vorgeschlagen. Als erster formellen Schritt wurde am 07.12.2021 in Form einer Videokonferenz sowie mit Schreiben vom 11.07.2022 durch Austausch in schriftlicher/elektronischer Form der Umfang der notwendigen Planunterlagen in einer Antragskonferenz mit den betroffenen Kommunen, Behörden, sonstigen Trägern öffentlicher Belange und Verbänden erörtert. Nachfolgend wurde durch das Amt für regionale Landesentwicklung Weser-Ems am 29.11.2022 der Untersuchungsrahmen festgelegt.


Die Unterlagen zu der Antragskonferenz, die Ergebnisniederschrift der Antragskonferenz und den genannten Untersuchungsrahmen finden Sie hier.


Bereits mit Schreiben vom 14.09.2022 hat das Amt für regionale Landesentwicklung Weser-Ems entschieden, dass für die beiden Netzanbindungsprojekte für den Abschnitt von der Anlandung der über die Nordseeinsel Norderney geführten Kabelsysteme am Festland bei Hilgenriedersiel (Samtgemeinde Hage, Landkreis Aurich) bis östlich von Bösel (Landkreis Cloppenburg) die Durchführung eines Raumordnungsverfahrens nicht erforderlich ist, da die beiden Offshore-Netzanbindungssysteme parallel mit dem planfestgestellten System BorWin5 unter weitgehender Nutzung des landesplanerisch festgestellten und im Landesraumordnungsprogramm Niedersachsen (LROP) als „Vorranggebiet Kabeltrasse für die Netzanbindung (Land)“ dargestellten Korridors geführt werden.

Dieses Dokument finden Sie hier

Das Amt für regionale Landesentwicklung hat am 28.07.2023 das Raumordnungsverfahren eingeleitet. Die Antragsunterlagen finden Sie hier.

Am 30.11.2023 wurde der Erörterungstermin durchgeführt. Vorbereitende Unterlagen (Synopse) für diesen Termin, ergänzende Unterlage mit neuen Bündelungsoptionen betreffend den Korridor B in den Bereichen Garrel und Varrelbusch, den Ergebnisvermerk nebst Präsentation finden Sie rechts in der Info-Spalte.

Das Amt für regionale Landesentwicklung Weser-Ems hat das Raumordnungsverfahren am 21.02.2024 mit der Landesplanerischen Feststellung abgeschlossen.

Hier wurden die Trassenkorridore mit folgendem Ergebnis geprüft:

  • Die Leitungsvorhaben sind energiewirtschaftlich erforderlich, um den in der Nordsee produzierten Strom in das Leitungsnetz an Land einzuspeisen.
  • Eine Leitungsverlegung in dem landesplanerisch festgestellten Trassenkorridor ist für diese Projekte die raum- und umweltverträglichste Lösung.

Für die Entscheidung für den landesplanerisch festgestellten Trassenkorridor waren insbesondere die Nutzungsansprüche sowohl der Landwirtschaft als auch von Erholung und Tourismus sowie die Schutzgüter Tiere/Pflanzen//Naturschutz, Boden und Kulturgüter/Bodendenkmalpflege ausschlaggebend. Die bestehenden Siedlungen und Einzelgebäude sowie die baulichen Entwicklungsabsichten der Kommunen wurden eingehend berücksichtigt.

Im Bereich der Gemeinde Bohmte (Landkreis Osnabrück) wurden für den für die Umwandlung von Gleichstrom in Drehstrom erforderlichen Konverter zwei raum- und umweltverträgliche Potentialflächen festgelegt („Am Wehsand-Ost“ und „In der Strothe“). Es wird jedoch nur eine dieser Flächen benötigt. Hier ist der Standort zu bevorzugen, der privatrechtlich erworben werden kann. Von der Fläche „Am Wehsand-Ost“ würde der Strom mit einer Freileitung nach Wehrendorf transportiert werden, hier ist eine Freileitung vorhanden, die ausgebaut werden müsste. Von der Fläche „In der Strothe“ würde der Drehstromtransport mit einem Erdkabelsystem erfolgen.

Der Planungsträgerin Amprion Offshore GmbH wurde aufgegeben, bei der nachfolgenden Detailplanung die bauliche Entwicklung der Städte und Gemeinden sowie die Belange der Landwirtschaft, des Naturschutzes, des Denkmalschutzes, von Erholung und Tourismus sowie der Trinkwassergewinnung einfließen zu lassen.

Die Landesplanerische Feststellung ist bei Genehmigungen, Planfeststellungen und sonstigen behördlichen Entscheidungen über die Zulässigkeit des Vorhabens zu berücksichtigen. Sie entfaltet keine unmittelbare Rechtswirkung (d.h. sie ist nicht justiziabel), sondern ist eine gutachterliche Stellungnahme zur Raumverträglichkeit der Planung für nachfolgende Verfahren. Für die geplanten Leitungen wird die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr nach Abschluss des Raumordnungsverfahrens Planfeststellungsverfahren durchführen.





Artikel-Informationen

Ansprechpartner/in:
Herr Bernhard Heidrich

Amt für regionale Landesentwicklung Weser-Ems
Theodor-Tantzen-Platz 8
26122 Oldenburg
Tel: 0441/9215-474

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