Vereinfachte Flurbereinigung Icker -Teilgebiet 1-
Landkreis Osnabrück
Verfahrensname
Icker -Teilgebiet 1-
Verfahrensart
§ 86 FlurbG – Vereinfachte Flurbereinigung
Verfahrensnummer
2640
Teilnehmerzahl
50
Größe des Flurbereinigungsgebietes
184 ha
Schwerpunktziele
In großen Teilen des Stammgebietes der vereinfachten Flurbereinigung Icker ist die Neugestaltung des Flurbereinigungsgebietes vollständig abgeschlossen worden. Das Wegenetz konnte nach neuzeitlichen Gesichtspunkten ausgebaut und der ländliche Grundbesitz großzügig zusammengelegt werden.
Im Teilgebiet 1 sind diese Planungen im Hinblick auf den vorgesehenen Ausbau der Bundesautobahn A 33 Nord seinerzeit weitgehend zurückgestellt worden. Diese Planungen sind in zeitlicher Abstimmung mit den Planungen der vorgesehenen Bundesautobahn A 33 Nord noch fortzuführen.
Es lag im Interesse der im Stammgebiet verbleibenden Grundeigentümer und auch im öffentlichen Interesse, dass anstelle des nur auf Besitz beruhenden vorläufigen Zustandes der im Flurbereinigungsplan in der Fassung des Nachtrages I vorgesehene neue Rechtszustand durch die Ausführungsanordnung sobald wie möglich herbeigeführt wird.
Daher war das Verfahren zu teilen, damit es in Teilen nacheinander und unabhängig voneinander abgewickelt werden kann.
Ziele des vereinfachten Flurbereinigungsverfahren Icker –Teilgebiet 1- sind:
- Entflechtung von Landnutzungskonflikten, die sich durch die Planungen der vorgesehenen Bundesautobahn A 33 Nord ergeben
- Ordnung von zersplittertem und unwirtschaftlich geformten Grundbesitz durch sinnvolle Zusammenlegung der Nutzflächen
- Entflechtung von Landnutzungskonflikten, die sich durch weitere flächenbeanspruchende Planungen ergeben
- Wahrung und Unterstützung der bestehenden Ansprüche der Belange des Natur- und Umweltschutzes
Verfahrensablauf
Verfahrensschritt |
Datum/Jahr |
Anordnung der Flurbereinigung |
10.02.2014 |
Feststellung der Wertermittlungsergebnisse |
10.02.2014 |
Planfeststellung/ Genehmigung des Planes über die gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen |
|
vorläufige Besitzeinweisung |
|
Vorlage des Flurbereinigungsplanes |
09.12.2021 |
(vorzeitige) Ausführungsanordnung |
27.02.2023 |
Berichtigung des Liegenschaftskatasters |
06.03.2023 |
Grundbuchberichtigung |
03.01.2024 |
Schlussfeststellung |
|
Gebietskarte
Artikel-Informationen
Ansprechpartner/in:
Frau Julia Kleinelanghorst
Geschäftsstelle Osnabrück
Projektleiterin
Mercatorstraße 8
49080 Osnabrück
Tel: +49 541 503-476
Fax: +49 541 503-411