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Vereinfachte Flurbereinigung Icker -Teilgebiet 1-

Landkreis Osnabrück


Verfahrensname

Icker -Teilgebiet 1-

Verfahrensart

§ 86 FlurbG – Vereinfachte Flurbereinigung

Verfahrensnummer

2640

Teilnehmerzahl

50

Größe des Flurbereinigungsgebietes

184 ha

 
Kreuzungsbereich der geplanten A 33 Nord mit der L 109

Schwerpunktziele

In großen Teilen des Stammgebietes der vereinfachten Flurbereinigung Icker ist die Neugestaltung des Flurbereinigungsgebietes vollständig abgeschlossen worden. Das Wegenetz konnte nach neuzeitlichen Gesichtspunkten ausgebaut und der ländliche Grundbesitz großzügig zusammengelegt werden.

Im Teilgebiet 1 sind diese Planungen im Hinblick auf den vorgesehenen Ausbau der Bundesautobahn A 33 Nord seinerzeit weitgehend zurückgestellt worden. Diese Planungen sind in zeitlicher Abstimmung mit den Planungen der vorgesehenen Bundesautobahn A 33 Nord noch fortzuführen.

Es lag im Interesse der im Stammgebiet verbleibenden Grundeigentümer und auch im öffentlichen Interesse, dass anstelle des nur auf Besitz beruhenden vorläufigen Zustandes der im Flurbereinigungsplan in der Fassung des Nachtrages I vorgesehene neue Rechtszustand durch die Ausführungsanordnung sobald wie möglich herbeigeführt wird.

Daher war das Verfahren zu teilen, damit es in Teilen nacheinander und unabhängig voneinander abgewickelt werden kann.

Ziele des vereinfachten Flurbereinigungsverfahren Icker –Teilgebiet 1- sind:

    • Entflechtung von Landnutzungskonflikten, die sich durch die Planungen der vorgesehenen Bundesautobahn A 33 Nord ergeben

      • Ordnung von zersplittertem und unwirtschaftlich geformten Grundbesitz durch sinnvolle Zusammenlegung der Nutzflächen

      • Entflechtung von Landnutzungskonflikten, die sich durch weitere flächenbeanspruchende Planungen ergeben

      • Wahrung und Unterstützung der bestehenden Ansprüche der Belange des Natur- und Umweltschutzes

      Verfahrensablauf

      Verfahrensschritt

      Datum/Jahr

      Anordnung der Flurbereinigung

      10.02.2014

      Feststellung der Wertermittlungsergebnisse

      10.02.2014

      Planfeststellung/ Genehmigung des Planes über die gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen

      vorläufige Besitzeinweisung

      Vorlage des Flurbereinigungsplanes

      09.12.2021

      (vorzeitige) Ausführungsanordnung

      27.02.2023

      Berichtigung des Liegenschaftskatasters

      06.03.2023

      Grundbuchberichtigung

      03.01.2024

      Schlussfeststellung


       

      Gebietskarte

      Artikel-Informationen

      Ansprechpartner/in:
      Frau Julia Kleinelanghorst

      Geschäftsstelle Osnabrück
      Projektleiterin
      Mercatorstraße 8
      49080 Osnabrück
      Tel: +49 541 503-476
      Fax: +49 541 503-411

      www.arl-we.niedersachsen.de

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