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Vereinfachte Flurbereinigung Bippen-Restrup, Teilgebiet I

Landkreis Osnabrück


Verfahrensname

Bippen-Restrup, Teilgebiet I

Verfahrensart

§ 86 FlurbG – Vereinfachte Flurbereinigung

Verfahrensnummer

2617

Teilnehmerzahl

43

Größe des Flurbereinigungsgebietes

28 ha

Schwerpunktziele

Flächenzusammenlegung im Waldgebiet:

In dem unmittelbar zum Gebiet Bippen-Restrup benachbarten Waldgebiet Berger Tannen (Flur 8 der Gemarkung Berge) hat im Sommer 2011 ein außergewöhnliches Hagelniederschlagsereignis zu einer fast flächendeckenden Schädigung des Kiefernbestandes geführt. Die Bestände wurden deshalb abgetrieben und die Erlöse mit den Eigentümern abgerechnet. Anschließend wurde die günstige Gelegenheit genutzt, unwirtschaftliche Besitzzersplitterung aufzulösen und Flächen zusammen zu legen, ohne aufstehende Holzwerte berücksichtigen zu müssen. Einige der betroffene Eigentümer haben die ihre Fläche an andere Waldbesitzer gegen eine angemessene Geldabfindung abgegeben. Inzwischen wurde unter Betreuung der Landwirtschaftskammer Niedersachsen eine standortangemessene Neuaufforstung durchgeführt.

Das Kataster und das Grundbuch sind inzwischen berechtigt. Die Schlussfeststellung erfolgt zusammen mit dem benachbarten Hauptverfahren Bippen-Restrup.


Verfahrensablauf

Verfahrensschritt

Datum/Jahr

Anordnung der Flurbereinigung

14.09.2012

Feststellung der Wertermittlungsergebnisse

15.10.2013

Planfeststellung/ Genehmigung des Planes über die gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen

-

vorläufige Besitzeinweisung

03.06.2013

Vorlage des Flurbereinigungsplanes

15.10.2013

(vorzeitige) Ausführungsanordnung

09.12.2013

Berichtigung des Liegenschaftskatasters

20.02.2014

Grundbuchberichtigung

10.07.2014

Schlussfeststellung

27.09.2023

 

Gebietskarte

Artikel-Informationen

Ansprechpartner/in:
Frau Dr. Andrea Heiker

Geschäftsstelle Osnabrück
Mercatorstraße 8
49080 Osnabrück
Tel: +49 541 503-457
Fax: +49 541 503-411

www.arl-we.niedersachsen.de

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