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Vereinfachte Flurbereinigung Neuscharrel

Landkreis Cloppenburg


Verfahrensname

Neuscharrel

Verfahrensart

§ 86 FlurbG – Vereinfachte Flurbereinigung

Verfahrensnummer

2253

Teilnehmerzahl

220

Größe des Flurbereinigungsgebietes

1.661 ha

Schwerpunktziele

Die Agrarstrukturelle Entwicklungsplanung (AEP) für den Landkreis Cloppenburg aus dem Jahre 2000 hat für den Bereich Neuscharrel sowohl agrarstrukturelle Defizite als auch diverse Nutzungskonflikte hinsichtlich der Beanspruchung des ländlichen Raumes durch allgemeine Siedlungs- und Gewerbeentwicklung, Bauleitplanung, Naturschutz, Kompensationsflächenbedarf und Verkehrswegeplanung aufgezeigt.

Mit dem Flurbereinigungsverfahren sollen die agrarstrukturellen Mängel wie das unzureichend befestigte Wegenetz und die Besitzzersplitterung minimiert werden, so dass vor dem Hintergrund des Strukturwandels in der Landwirtschaft ein Beitrag zur Stärkung der landwirtschaftlichen Wettbewerbsfähigkeit geleistet wird. Die Wirtschaftskraft der landwirtschaftlichen Betriebe soll gesteigert und das landwirtschaftliche Einkommen verbessert werden. Mit der Entflechtung von Nutzungskonflikten soll die Ausgangssituation der Betriebe verbessert werden. Die Entwicklungsmöglichkeiten der Landwirtschaft sollen gesichert werden.

Zur Senkung des Arbeitszeitbedarfs und zur Reduzierung der Flächenbewirtschaftungskosten soll vorrangig eine anforderungsgerechte Befestigung der vorhandenen Wirtschaftswege und eine Zusammenlegung von landwirtschaftlich genutzten Flächen realisiert werden. Das alte Wirtschaftswegenetz genügt nicht mehr den heutigen landwirtschaftlichen Anforderungen. Viele Wege sind zerfahren oder unzureichend befestigt. Die immer breiter und schwerer werdenden Maschinen erfordern einen Wegeausbau, der eine höhere Belastung zulässt.

Insgesamt sollen durch die geplanten Maßnahmen der Teilnehmergemeinschaft die landwirtschaftlichen Produktions- und Betriebskosten gesenkt werden, um die Existenzfähigkeit der Betriebe auf dem europäischen Markt zu sichern.

Nebenziele

Neben diesen die Produktions- und Arbeitsbedingungen in der Landwirtschaft verbessernden Maßnahmen sollen die divergierenden Interessen an den landwirtschaftlich genutzten Flächen, die sich durch die geplante Ausweisung eines interkommunalen Industrieparks ( c-Port ) verbunden mit dem Bau eines Binnenhafens am Küstenkanal ergeben, koordiniert werden. Dabei soll durch zielgerichtetes Flächenmanagement die Entflechtung der unterschiedlichen Nutzungsansprüche erreicht und der Zweckverband c-Port unterstützt werden.

Bodenordnerisch sollen darüber hinaus auch städtebauliche Planungen und Bemühungen der Stadt Friesoythe zur Bildung eines Flächenpools für Kompensationsmaßnahmen nach dem Nds. Naturschutzgesetz im Rahmen ihrer Bauleitplanung sowie Planungen zur Ortsentwicklung (Dorferneuerung) unterstützt werden.

Verfahrensablauf

Verfahrensschritt

Datum/Jahr

Anordnung der Flurbereinigung

02.01.2004

Feststellung der Wertermittlungsergebnisse

06.09.2012

Planfeststellung/ Genehmigung des Planes über die gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen

17.03.2005

vorläufige Besitzeinweisung

26.09.2016

Vorlage des Flurbereinigungsplanes

03.12.2019

Ausführungsanordnung

21.10.2021

Berichtigung des Liegenschaftskatasters

03.11.2021

Grundbuchberichtigung

15.09.2022

Schlussfeststellung

08.11.2023

 

Gebietskarte

Aktuelles / Dokumente

Artikel-Informationen

Ansprechpartner/in:
Herr Josef Baalmann

Amt für regionale Landesentwicklung Weser-Ems
Aurich
Projektleiter
Oldersumer Straße 48
26603 Aurich
Tel: +49 4941 176-242
Fax: +49 4941 176-288

www.arl-we.niedersachsen.de

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